Einbürgerung
Sofern Sie sich dazu entschieden haben, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, wenden Sie sich vor Antragsstellung bitte per E-Mail an die zuständigen Sachbearbeiter (Einbuergerung@kreis-ahrweiler.de).
Hierbei geben Sie bitte Ihren Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Telefonnummer an. Die Kollegen werden sich sodann bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen (unter andrem die einzureichenden Unterlagen) mit Ihnen besprechen.
Grundsätzlich gilt:
Der Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband kann grundsätzlich mit Vollendung des 16. Lebensjahres gestellt werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren können die Eltern den Antrag stellen.
Die Einbürgerung ist nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren möglich.
Die Einbürgerung kostet 255 € pro Person. Für minderjährige Kinder, welche gemeinsam mit Ihren Eltern oder einem Elternteil eingebürgert werden, sind zusätzlich jeweils 51 € zu entrichten. Wird ein Kind ohne ein Elternteil eingebürgert, so beträgt die Gebühr auch hier 255 €.
Achtung!
Für Drittstaatsangehörige gilt, dass eine Einbürgerung mit einer Fiktionsbescheinigung ausgeschlossen ist. Sie müssen im Zeitpunkt der Einbürgerung im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein.