Einbürgerung
Für die Abgabe des Einbürgerungsantrages reichen Sie bitte die unten stehenden Unterlagen als Farbkopien in der unten stehenden Reihenfolge per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten der Kreisverwaltung ein.
Der Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband kann grundsätzlich mit Vollendung des 16. Lebensjahres gestellt werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren können die Eltern den Antrag stellen.
Die Einbürgerung ist nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren möglich. Diese benötigte Aufenthaltsdauer kann sich auf bis zu drei Jahre verkürzen, wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen, ein anerkanntes C1-Sprachzertifikat und die vollständige und nachhaltige Lebensunterhaltssicherung ohne Sozialleistungsbezug für sich selbst sowie die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen.
Zu den besonderen Integrationsleistungen zählen insbesondere überdurchschnittliche oder herausragende Leistungen in Schule, Ausbildung, Studium oder Beruf, aber auch ein über einen längeren Zeitraum regelmäßig und nachhaltiges bürgerschaftliches Engagement.
Das alleinige Bestehen einer Teilleistung bzw. der erfolgreiche Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung reichen nicht aus.
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen durch den Einbürgerungswilligen beizubringen:
- Antrag (vollständig ausgefüllt; nicht unterschrieben)
- aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- Nationalpass des Heimatlandes (bzw. Personalausweis bei EU-Bürgern)
- gültiger Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigen
- ggf. Reiseausweis für Flüchtlinge
- Übersetzung der Geburtsurkunde durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer
- Geburtsurkunde
- Übersetzung der Heiratsurkunde durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer (sofern verheiratet)
- Heiratsurkunde (sofern verheiratet)
- Scheidungsurkunde inkl. Übersetzung (sofern geschieden)
- Arbeitsvertrag
- letzten 3 Gehaltsabrechnungen / Vermögen / BAföG-Bescheid / Sozialleistungsbescheid
- Rentenversicherungsverlauf
- Kranken-, Pflege- und Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- Nachweis deutsche Sprachkenntnisse (B1-Sprachzertifikat oder höher bzw. deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss)
- Nachweis Kenntnisse deutsche Rechtsordnung (Einbürgerungstest bzw. „Leben in Deutschland“) – Ausnahme: deutscher Schulabschluss oder erfolgreich abgeschlossenen Studium der Rechts-, Sozial- oder Politikwissenschaften
- ggf. Studien- oder Schulbescheinigung
- ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
- ggf. ärztliches Gutachten über die Arbeitsfähigkeit
Selbständige:
- Gewerbeanmeldung
- Betriebswirtschaftliche Aufstellung des aktuellen Jahres
- Einkommensteuerbescheid der letzten zwei Jahre
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Nachweise angemessene Altersvorsorge (z.B. private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung oder Immobilienbesitz)
- Nachweis Kranken- und Pflegeversicherung
Für Kinder:
- Antrag (vollständig ausgefüllt; nicht unterschrieben)
- aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- Nationalpass des Heimatlandes (bzw. Personalausweis bei EU-Bürgern)
- gültiger Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigen
- Übersetzung der Geburtsurkunde durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer
- Geburtsurkunde
- Nachweis über die altersgerechte Sprachentwicklung (4 Jahreszeugnisse, schriftliche Bestätigung des Kindergartens, ggf. deutscher Schulabschluss)
- Einkommensnachweise der Eltern
- ggf. Nachweis über das Sorgerecht
Die Einbürgerung kostet 255 € pro Person. Für minderjährige Kinder, welche gemeinsam mit Ihren Eltern oder einem Elternteil eingebürgert werden, sind zusätzlich jeweils 51 € zu entrichten. Wird ein Kind ohne ein Elternteil eingebürgert, so beträgt die Gebühr auch hier 255 €.
Achtung!
Für Drittstaatsangehörige gilt, dass eine Einbürgerung mit einer Fiktionsbescheinigung ausgeschlossen ist. Sie müssen im Zeitpunkt der Einbürgerung im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein.