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Freitag, 22. Mai 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Giftiger Riesenbärenklau: Staude frühzeitig bekämpfen

Kreisverwaltung rät: Kinder fernhalten und Pflanzen ausgraben

Die giftige Herkulesstaude, auch Riesenbärenklau genannt, wird sich auch in diesem Sommer vor allem an Bach- und Flussufern, an Rändern von Wegen und Feldern und auch in Hausgärten ausbreiten. Für die Bekämpfung ist jeder Grundstückseigentümer oder – nutzer selbst verantwortlich. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Die Pflanze ist giftig und gefährlich, weil Hautkontakt zu allergischen Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen und Verbrennungen führen kann. Auch Beeinträchtigungen der Atemwege sind möglich. Insbesondere Kinder sind gefährdet, weil sie durch die auffällige Erscheinung der Pflanze und deren röhrenartigen Stiele zum Spielen verleitet werden. Pflanzen, die an Standorten wachsen, an denen sich Kinder aufhalten, sollten in jedem Fall entfernt werden. Wichtig ist, bei allen Arbeiten am Riesenbärenklau Schutzkleidung zu tragen, wie Handschuhe, Schutzbrille, langärmelige Kleidung und Gummistiefel.

Wirksamstes Bekämpfungsmittel ist das Ausgraben des Wurzelstocks durch Abstechen der Wurzel in etwa 15 Zentimeter Bodentiefe. Das Ausgraben ist vor allem bei kleineren Beständen die sicherste Methode und kann auch während der Vegetationsperiode von jedem vorgenommen werden. Wiederholtes Mähen führt nicht zum Absterben der Pflanzen. Je kleiner die Pflanzen sind, desto einfacher lassen sich sie sich ausgraben und desto geringer ist die Gefahr des Hautkontaktes. Um einen dauerhaften Erfolg zu erzielen, sind das Beobachten und das Ausgraben der Pflanzen auf den betroffenen Flächen über mehrere Jahre notwendig.

Hat die Pflanze bereits Samenstände ausgebildet, sollten diese abgeschnitten werden, ohne dass der Samen auf den Boden fällt und neu austreibt. Die Pflanzenteile sollten anschließend verbrannt werden. Auf keinen Fall dürfen die Samenstände auf der Fläche kompostiert, auf den Kompost oder in die Biotonne geworfen oder auf der Fläche liegen gelassen werden. Auch eine Abgabe bei den Astsammelplätzen der Gemeinden ist nicht zulässig. Bei größeren Mengen gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler Entsorgungsinfos (gebührenfreie Rufnummer 08000-858-858, E-Mail info@awb-ahrweiler.de).

Entlang der Ahr bekämpfen die Kreisverwaltung Ahrweiler sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die giftigen Pflanzen im Rahmen der Gewässerunterhaltung. Diese Maßnahmen entbinden jedoch nicht die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht selbst zu handeln.

Die Herkulesstaude ist keine einheimische Pflanze, sondern ein sogenannter Neophyt. Die bis zu 3,5 Meter hohe Pflanze kommt ursprünglich aus dem Kaukasus und wurde vor 100 Jahren in Europa eingeführt. Ihre zunehmende Verbreitung verursacht nicht nur ökologische Probleme, sondern stellt auch ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier dar.

Bild: Trotz ihrer imposanten Erscheinung: Die Herkulesstaude, auch Riesenbärenklau genannt, ist giftig und muss in jedem Fall entfernt werden. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler

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