Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Mitteln bestreiten können, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem SGB II (Bürgergeld). Es setzt sich zusammen aus den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Leistungen in Form von Sozialgeld.
Zuständig für alle Leistungen ist das Jobcenter Landkreis Ahrweiler.