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Donnerstag, 9. April 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Gemeinsamer Appell vor den Osterfeiertagen

Landrat und hauptamtliche Bürgermeister/in im Kreis Ahrweiler raten von Verwandtenbesuchen über Ostern ab

Bund und Land haben in den letzten beiden Wochen eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, die das öffentliche Leben im Zuge der Corona-Pandemie regeln. Im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeiertage eine Zusammenfassung der Wichtigsten:

Besuche zu Ostern
Der Landrat und die acht hauptamtlichen Bürgermeister/in im Kreis Ahrweiler appellieren an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger, auch über Ostern keine Verwandten und Freunde zu besuchen oder einzuladen „Auch hier gilt der Appell, soziale Kontakte zu vermeiden. Wenn sich Menschen über einen längeren Zeitraum treffen, steigt das Ansteckungsrisiko enorm“, so Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Gerade ältere und kranke Menschen sind bei einer Infektion besonders gefährdet.

Osterspaziergang
In vielen Familien hat er Tradition: Der Osterspaziergang. In Rheinland-Pfalz sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen grundsätzlich nicht erlaubt.
 
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Regel: Die betrifft Personen in derselben häuslichen Gemeinschaft oder die Begleitung Minderjähriger oder Menschen, die besonders viel Hilfe im Alltag brauchen. Menschen, die zu diesem Personenkreis gehören, dürfen also auch mit mehr als zwei Personen spazieren gehen. Genauso darf man sich mit einem Freund oder einer Freundin verabreden, solange man zu zweit bleibt.
 
Landrat und  Bürgermeister/in bitten dabei allerdings um Vorsicht und das Einhalten des Mindestabstandes von eineinhalb Metern. Ratsam ist es auch, stark besuchte Orte zu meiden.

Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Behinderte
Ältere und kranke Menschen zählen zur Hochrisikogruppe und sind deshalb bei einer Infektion mit dem Coronavirus besonders gefährdet. Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Behinderte sind deshalb im Augenblick grundsätzlich untersagt. Um den Kontakt nicht abreißen zu lassen, können Angehörige miteinander telefonieren oder eine Videokonferenz machen. Viele freuen sich bestimmt über ein Päckchen mit einer kleinen Aufmerksamkeit.

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