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Mittwoch, 16. November 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 8 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Geflügelpest: Stallpflicht gilt am Rhein und am Laacher See

Kreis Ahrweiler: Eigene Hühner vor Wildvögeln schützen – Halter haben Pflichten

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler warnt vor der Geflügelpest und verschärft die Vorsorgemaßnahmen.

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler warnt vor der Geflügelpest und verschärft die Vorsorgemaßnahmen. Der AW-Kreis ist zwar noch nicht von der Krankheit betroffen. Allerdings wurden in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg mehrere Infektionen von Wildvögeln mit der Viruskrankheit „Aviäre Influenza“ festgestellt.  

Die für Hühner, Puten und anderes Geflügel ansteckende Tierseuche wird vor allem durch Wildvögel übertragen und kann schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit zu hohen Tierverlusten und wirtschaftlichen Schäden führen. Erkrankungen beim Menschen wurden nicht nachgewiesen. 

Ein erhöhtes Risiko besteht für Tierhaltungen in der Nähe von Rast- und Sammelplätzen der Wildvögel an Gewässern. Daher hat das Kreis-Veterinäramt eine Stallpflicht von Nutztierhaltungen verfügt, die für zwei Gebiete gilt:

  • einen 1.300 Meter breiten Korridor entlang des Rheinufers von Remagen-Rolandswerth bis Brohl;
  • für die am Laacher See gelegenen Ortsgemeinden Wassenach und Glees.

Das dortige Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen gehalten werden. Außerdem sind dort als Biosicherheitsmaßnahmen Geflügelbörsen und Märkte bis zum 31. Januar 2017 verboten. Die Aufnahme von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen, mobile Geflügelhändler oder sonstige Dritte ist ebenfalls verboten. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten). In diesen beiden Gebieten am Rhein und am Laacher See sind 55 Betriebe und Haltungen von Nutzgeflügel ansässig, die ein entsprechendes Hinweisschreiben des Veterinäramtes erhalten.  

Die Aufstallpflicht für die beiden Gebiete gilt zunächst bis 31. Januar 2017. Grundlage für die entsprechende Verfügung des Veterinäramtes ist eine Risikobewertung nach der bundesweiten Geflügelpestverordnung und die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit).  

Alle Geflügelhalter im Kreisgebiet – auch außerhalb der beiden Aufstall-Gebiete entlang des Rheins und am Laacher See – müssen die bekannten Sicherheitsvorkehrungen treffen und vor allem darauf achten, dass ihre Tiere nicht in Kontakt mit Wildvögeln geraten. 

Zur Erinnerung: Für alle Geflügelhalter, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere, besteht die gesetzliche Pflicht, ihren Bestand beim Kreis-Veterinäramt anzuzeigen. Das gilt für Hühner, Puten, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln sowie Laufvögel wie Strauße, Nandus und Emus. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Daher muss jeder Verdacht dem Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.  

Als wahrscheinliche Einschleppungsquelle in Geflügelbestände gelten vor allem Wildvögel, insbesondere wildlebendes Wassergeflügel. Die Verschleppung aus einem bereits infizierten Bestand erfolgt auch durch Personen oder verschmutzte Geräte, Transportboxen und Fahrzeuge.  

Für jeden Freiland-Geflügelhalter bestehen nach der Geflügelpest-Verordnung folgende Pflichten:

  • Geflügel nur an Stellen füttern, an die Wildvögel keinen Zugang haben,
  • Geflügel nicht mit Wasser tränken, das für Wildvögel zugänglich ist,
  • Futter, Streu und Geräte vor Kontakt mit Wildvögeln schützen.

Jeder Geflügelhalter hat folgende Pflichten:

  • Gehäufte Todesfälle, unklare Krankheitsfälle und erhebliche Einbrüche der Legeleistung durch rasche Untersuchung auf Geflügelpest mit einem Tierarzt abklären lassen;
  • Ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel führen, einschließlich Nennung des Transporteurs und Empfängers;
  • Aufzeichnungen über verendete Tiere und das Datum vornehmen (bei Beständen über 100 Tiere);
  • Aufzeichnungen über die Legeleistung und das Datum vornehmen (bei Beständen über 1.000 Tiere).
  • Außerdem gilt: Ställe sollten nur mit sauberem Schuhwerk (Plastiküberzieher) und Schutzkleidung betreten werden. Hobbyhalter sollten bei Kauf oder Tausch von Rassegeflügel mit Züchterkollegen besonders auf den Gesundheitszustand und die Herkunft der Tiere achten, so die Kreisverwaltung Ahrweiler abschließend.

Weitere Einzelheiten nennt eine Verfügung der Kreisverwaltung Ahrweiler. Kontakt: Kreisverwaltung Ahrweiler, Veterinäramt, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, E-Mail vetamt@kreis-ahrweiler.de, Ruf 02641/975-225; Internet: www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice“, „Veterinär & Lebensmittel“, „Tierseuchen“. Dort steht auch die vollständige Verfügung der Kreisverwaltung.

Weitere Infos gibt es hier:

> Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, www.lua.rlp.de ;


> Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, www.mueef.rlp.de;


> Friedrich-Loeffler-Institut, www.fli.de.

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