Freitag, 6. Januar 2017
Geflügelhalter befolgen die Stallpflicht
Geflügelpest: Null Verstöße bei Kontrollen – Weitere tote Vögel, aber ohne Virus
Die Halter von Nutzgeflügel befolgen offensichtlich die angeordnete Stallpflicht ihrer Tiere.
Die Halter von Nutzgeflügel befolgen offensichtlich die angeordnete Stallpflicht ihrer Tiere. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler hat mittlerweile 70 Geflügelhalter im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet um den Laacher See kontrolliert. Ergebnis: null Verstöße. Alle dortigen Hühner, Gänse, Enten und weitere Geflügelarten befanden sich in den Ställen. Allerdings hielten nur noch 44 der 70 beim Veterinäramt gemeldeten Nutzer tatsächlich Tiere.
Seit der Feststellung des Ausbruchs der Wildvogel-Geflügelpest am 22. Dezember 2016 bei einer Wildente im Laacher See wurden im Kreisgebiet weitere Tiere tot aufgefunden. Bürger haben dem Veterinäramt eine tote Hausente, einen Bussard und einen Habicht gemeldet. Alle anschließenden Laborergebnisse des Landesuntersuchungsamts Koblenz waren negativ, die Vögel waren also nicht an der Geflügelpest verendet. Bei Kontrollen am Ufer des Laacher Sees, die das Veterinäramt am 3. Januar vorgenommen hat, wurden keine weiteren toten Wasservögel gefunden.
Die Stallpflicht gilt bis 28. Februar 2017 im gesamten Kreisgebiet. Darüber hinausgehende verschärfte Sicherheitsmaßnahmen gelten für Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet (15 Kommunen im weiteren Umkreis des Laacher Sees) und vor allem im Sperrbezirk (Wassenach, Glees und Wehr im engeren Umkreis des Sees).
Das Virus Aviäre Influenza“ (Subtyp H5N8) wurde bei der toten Wildente am See nachgewiesen. Nutzgeflügel in privaten oder betrieblichen Beständen im AW-Kreis blieb bisher verschont. Bei Menschen wurde die Viruserkrankung nicht nachgewiesen, so das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit). – Mehr Infos unter www.kreis-ahrweiler.de (Geflügelpest“).