Mittwoch, 7. Oktober 2020
Futternutzung von Zwischenfrüchten und Untersaaten erlaubt
Landwirte im Kreis Ahrweiler können ab sofort Zwischenfrüchte und Untersaaten, die als ökologische Vorrangflächen beantragt wurden, zur Beweidung mit Tieren nutzen. Alternativ können die Flächen zu Futterzwecken auch gemäht werden. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Die Trockenheit hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit der Freigabe der Vorrangflächen will das Landwirtschaftsministerium dazu beitragen, einen Futterengpass für die betroffenen Landwirte zu verringern. Die Maßnahme gilt für Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (Greening) verpflichtet sind. Sie dürfen nun Zwischenfrüchte und Untersaaten durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnitt zu Futterzwecken nutzen (Art. 46 Absatz 2i der EU-Verordnung Nr. 1307/2013 in Verbindung mit §3 Absatz 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung).
Die Zwischenfrüchte und Untersaaten sind auch bei einer Futternutzung bis einschließlich 14. Januar 2021 auf der Fläche zu belassen, da die Flächen ansonsten nicht als ökologische Vorrangflächen anerkannt werden können. Bei ökologischen Vorrangflächen handelt es sich um im Umweltinteresse genutzte Flächen.
Weitere Informationen gibt es bei Hans-Peter Schaup, Abteilung 4.6 Förderprogramme / Landwirtschaft, , Tel.: 02641/975-323, E-Mail: hans-peter.schaup@kreis-ahrweiler.de .