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Freitag, 29. März 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Führerscheinumtausch: Kreisverwaltung informiert über Fristen

Besitzer
älterer Führerscheine müssen ihre Fahrerlaubnis innerhalb der nächsten Jahre
umtauschen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Es gelten jeweils unterschiedliche Fristen. Die gestaffelten
Fristen sollen einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden und
unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeiten vermeiden.

Demnach
sind Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, grundsätzlich
nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann verlängert werden. Bis zum 19.01.2033
müssen aber auch Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht
werden. Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das
Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Bei Führerscheinen, die ab 1999
ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr
des Führerscheins. Alle Führerscheine gelten ab dem Tag des Umtauschs
grundsätzlich nur noch 15 Jahre. Wer zu früh umtauscht, verschenkt entsprechend
Gültigkeitsdauer.

Für den Umtausch von Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998
ausgestellt worden sind, gelten folgende Fristen:

Geburtsjahr

vor 1953    19.01.2033

1953-1958 19.01.2022

1959-1964 19.01.2023

1965-1970 19.01.2024

1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999
ausgestellt worden sind, gelten folgende Fristen:

Ausstellungjahr

1999-2001 19.01.2026

2002-2004 19.01.2027

2005-2007 19.01.2028

2008          19.01.2029

2009          19.01.2030

2010          19.01.2031

2011          19.01.2032

2012-18.01.2013 19.01.2033

Für den
Umtausch brauchen Führerscheinbesitzer ein gültiges Ausweisdokument, ein
biometrisches Passbild und den bisherigen Führerschein. Sofern der graue oder rosafarbene Führerschein
nicht im Landkreis Ahrweiler ausgestellt wurde, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden
Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden. Die Karteikartenabschrift kann die
ausstellende Fahrerlaubnisbehörde direkt per Mail
(fuehrerscheinstelle@kreis-ahrweiler.de) oder Fax (02641/975-455) an die
Kreisverwaltung Ahrweiler schicken.

Die
Bearbeitungszeit für Anträge auf einen neuen EU-Führerschein beträgt etwa 4 bis
6 Wochen. Wer den neuen Führerschein für einen Auslandsaufenthalt früher
benötigt (grauer oder rosa Führerschein), sollte schon vor der jeweils
geltenden Frist einen Umtauschantrag stellen. Der Führerscheinumtausch kostet
24 Euro. Sofern die LKW-Klassen im Rahmen des Umtausches verlängert werden, kostet
das 42,60 Euro. Anträge nimmt die Kreisverwaltung, aber auch die zuständige Stadt-
oder Verbandsgemeindeverwaltung entgegen. Die Führerscheinprüfung muss nicht
wiederholt werden. Eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung ist zum
Umtauschzeitpunkt nicht erforderlich (Ausnahmen: Verlängerung der früheren Klassen
2 oder 3 ab dem 50. Lebensjahr, Klasse C1/C1E/C/CE alle 5 Jahre).
Führerscheine, die nicht rechtzeitig umgetauscht werden, sind ungültig, den
Fahrern droht ein Verwarngeld.

Grund für
die neuen Fristen ist eine EU-Vorschrift, die seit diesem Jahr in Kraft ist.
Die EU möchte Führerscheine auf diese Weise fälschungssicherer machen und die
Regeln zur Geltungsdauer vereinfachen.

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