Mittwoch, 10. August 2022
Finanzhilfen für flutgeschädigte Flächen jetzt beantragen
Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat auch viele landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzte Flächen zerstört. Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können auch für das Jahr 2022 einen Antrag auf Erstattung von Ernteausfällen stellen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Voraussetzung ist, dass zunächst ein Antrag auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen für geschädigte Flächen für das Jahr 2021 gestellt worden ist. Dies ist noch bis zum 30. Juni 2023 möglich. Erst dann kann ein Folgeantrag für Ernteausfälle in 2022 eingereicht werden.
Weitere Informationen, die Antragsformulare sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter https://kreis-ahrweiler.de/land_natur_umwelt/landwirtschaft-weinbau/aufbauhilfen/ abrufbar.
Fragen zur Antragstellung sowie zu den Wiederaufbauhilfen für die Landwirtschaft und den Weinbau beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Landwirtschaftsbehörde in der Kreisverwaltung Ahrweiler:
- Claudia Schüller, Telefon 02641/975-288, E-Mail: claudia.schueller@kreis-ahrweiler.de;
- Judith Groß, Telefon: 02641/975-566, E-Mail: judith.gross@kreis-ahrweiler.de;
- Katja Beu, Telefon: 02641/975-321, E-Mail: katja.bau@kreis-ahrweiler.de;
- Hans-Peter Schaup, Telefon: 02641/975-323, E-Mail: hans-peter.schaup@kreis-ahrweiler.de.