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Dienstag, 19. September 2023

Finanzhilfen für Ernteausfälle 2023 jetzt beantragen

Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat auch viele landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzte Flächen zerstört. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) teilt nun mit, dass Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer auch für das Jahr 2023 einen Antrag auf Erstattung von Ernteausfällen stellen können. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Der Antrag auf Ernteausfälle kann bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Landwirtschaftsbehörde, gestellt werden. Weitere Informationen, der Folgeantrag sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.kreis-ahrweiler.de/land_natur_umwelt/landwirtschaft-weinbau/aufbauhilfen/ abrufbar.

Voraussetzung für einen Folgeantrag ist, dass zunächst ein Antrag auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen für geschädigte Flächen für das Jahr 2021 gestellt wurde. Die Frist wurde laut MWVLW bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Fragen zur Antragstellung sowie zu den Wiederaufbauhilfen für die Landwirtschaft und den Weinbau beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Landwirtschaftsbehörde in der Kreisverwaltung Ahrweiler:

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