Verfahrenslotse
Im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung wurde zum 01.01.2024 die Aufgabe der/des sog. Verfahrenslotsin/Verfahrenslotsen geschaffen. Die Aufgaben der Verfahrenslotsin/des Verfahrenslotsen sind zweigeteilt.
Nach den Vorgaben des § 10b Abs. 1 SGB VIII ist es Aufgabe der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen, junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und ihre Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten zu begleiten und unterstützen, sofern sie einen (möglichen) Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben.
Zum Begleitungs- und Unterstützungsanspruch gehören insbesondere die Beratung zu den möglichen Eingliederungshilfeleistungen der unterschiedlichen Rehabilitationsträger und auch auf Wunsch die Begleitung und Unterstützung der ratsuchenden Personen bei der Antragstellung, sowie der Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen. Darüber hinaus kann die Verfahrenslotsin/der Verfahrenslotse junge Menschen auch als sog. Person des Vertrauens zu bestimmten Terminen mit den Rehabilitationsträgern begleiten.
Nach dem derzeitigen Stand sieht das Gesetz eine Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis zum Jahr 2028 vor. Als weitere Aufgabe nach § 10b Abs. 2 SGB VIII sollen die Verfahrenslotseninnen und Verfahrenslotsen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der beiden Leistungssysteme beraten und unterstützen.
Die Stelle des Verfahrenslotsen ist derzeit nicht besetzt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die entsprechenden Fachabteilungen.
Für Anfragen bezüglich körperlich oder geistig behinderter junger Menschen wenden Sie sich bitte an die Eingliederungshilfe des Sozialamtes. Die entsprechenden Kontaktdaten können Sie unserer Homepage entnehmen:
https://kreis-ahrweiler.de/gesundheit_soziales/vordrucke-zum-thema-behindertenrecht/
Für Anfragen im Bereich seelisch behinderter junger Menschen wenden Sie sich bitte an die Eingliederungshilfe des Jugendamtes. Die entsprechenden Kontaktdaten können Sie ebenfalls unserer Homepage entnehmen:
Sollten Sie Anfragen bezüglich Leistungen in Kindertagesstätten haben, wenden Sie sich bitte, unabhängig von der Behinderungsart, an die sog. Projektstelle Frühe Kindheit, welche bei der Eingliederungshilfe im Jugendamt angesiedelt ist. Die Ansprechpersonen können Sie ebenfalls unserer Homepage entnehmen: