Trennung und Scheidung
Beratung
Bei Trennungen und Scheidungen ist das Jugendamt Eltern und ihren Kindern in dieser schwierigen Situation behilflich. Es berät Eltern, Kinder und Jugendliche. Durch Vermittlung des Jugendamts sollen Eltern darin unterstützt werden, eine dem Wohl des Kindes oder der/des Jugendlichen entsprechende Regelung zu entwickeln. Kinder und Jugendliche werden in der Regel in den Beratungsprozess eingebunden. Die Beratung ist kostenlos.
In Trennungs- und Scheidungsverfahren gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflicht des Jugendamts. Dazu gehören Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Das Jugendamt berät die Eltern und Kinder, berichtet dem Gericht gegenüber entweder über ein entsprechendes Beratungsergebnis bzw. bietet im Vorfeld an, mit den Eltern eine Vereinbarung auszuarbeiten, ehe eine richterliche Entscheidung erforderlich wird.
Verbleibt es im Falle einer Trennung bzw. Scheidung bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, so besteht auch die Möglichkeit, sich bezüglich deren Ausgestaltung entsprechend beraten zu lassen. So ist es z.B. wichtig, im Trennungskonflikt bei der Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge zwischen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung und des täglichen Lebens zu unterscheiden.
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können zum Beispiel sein: Der Aufenthalt des Kindes, operative Eingriffe (außer in Akutfällen), Wahl des Kindesgartens, der Schule, der Ausbildungsstätte, Regelung des Umgangs zum nicht betreuenden Elternteil, etc.
Angelegenheiten des täglichen Lebens können zum Beispiel sein: Umzug innerhalb der Gemeinde (ohne dass ein Schulwechsel erforderlich würde) Arztbesuche zur Behandlung leichter Erkrankungen, Routineimpfungen, Entschuldigung bei Fehlen in der Schule/am Arbeitsplatz, Unterschreiben der Zeugnisse, Kontakte des Kindes im unmittelbaren Umfeld.
Sofern die Eltern sich nicht einvernehmlich auf eine Regelung einigen können, bieten Jugendamt und weitere Beratungsstellen an, zu vermitteln und mit den Eltern eine Vereinbarung zu erarbeiten. Wird auch im Beratungsprozess keine Lösung erzielt, ist unter Umständen eine familiengerichtliche Entscheidung notwendig.
Bürgerbüro des Jugendamts: 02641/975-100
Beratungsstellen
Neben dem Jugendamt kann zur Trennungs-/Scheidungsberatung auch die Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier in der Altenbaustraße 2, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Tel.: 02641-3222 | Fax:02641/ 3223