Kindergartenfahrten
Der Landkreis Ahrweiler übernimmt für Kinder ab dem 3. Lebensjahr die notwendigen Kosten für die Beförderung zum Kindergarten in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Gemeindeteil, wenn in einem wohnungsnahen Kindergarten kein Platz zur Verfügung steht.
Ob in Ihrem konkreten Fall ein Kindergartenbus oder ein öffentlicher Bus fährt, erfahren Sie in Ihrer Kindertagesstätte oder bei der Kreisverwaltung.
Wenn die Beförderung Ihres Kindes mit dem Bus erfolgen soll, ist jährlich vor Beginn des neuen Kindergartenjahres ein schriftlicher Antrag zu stellen. Das entsprechende Formular erhalten Sie in Ihrer Kindertagesstätte oder hier zum Download.
Der Antrag ist in jedem Falle zunächst im Kindergarten einzureichen. Von dort erfolgt die Weiterleitung an die Kreisverwaltung.
Sie erhalten keine schriftliche Bewilligung Ihres Antrages. Nach Stellung des Antrages darf der Kindergartenbus sofort genutzt werden.
In Ausnahmefällen werden für Kinder, die mit dem privaten PKW befördert werden, Fahrtkosten in bar erstattet. Hierfür ist das gleiche Antragsformular zu nutzen. Ein entsprechender Antrag muss begründet werden.
Weitere Informationen können Sie den Rechtsgrundlagen entnehmen:
- § 11 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz
- Richtlinien des Landkreises Ahrweiler über die Kindergartenbeförderung vom 26.03.1993