Jugendhilfe im Strafverfahren
Dir wird eine Straftat vorgeworfen? Du musst vor Gericht? Du hast Angst, weißt nicht weiter oder was auf dich zukommt?
Wir, die Jugendhilfe im Strafverfahren (früher Jugendgerichtshilfe), beraten und begleiten dich bei allen Fragen und Anliegen vor, während und nach dem Verfahren.
Wen beraten wir?
- Strafunmündige Kinder und Jugendliche (bis 14 Jahre)
- Strafmündige Jugendliche (14-17 Jahre)
- Heranwachsende (18-21 Jahre)
- und natürlich die Eltern und Sorgeberechtigten
Wie erfahren wir davon?
In der Regel erfahren wir von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder vom Jugendgericht, dass dir eine Straftat vorgeworfen wird. Oder du meldest dich unmittelbar selbst bei uns.
Was ist unsere Aufgabe?
Wir bieten dir zunächst ein freiwilliges Gespräch an. Inhalte des Gesprächs sind deine persönliche Situation, dein Lebenslauf und die Auseinandersetzung mit der dir vorgeworfenen Straftat.
Hat das Gespräch stattgefunden, können wir diese Aspekte in das Gerichtsverfahren mit einbringen und schlagen angemessene, pädagogische Maßnahmen vor, die dir wieder auf den rechten Weg verhelfen.
Denn: Im Jugendstrafrecht steht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund!
Unsere Ziele:
- Dir offene Fragen zu beantworten
- Dir zu einem straffreien Leben verhelfen
- Ein für dich fairer Prozess
Maßnahmen können abhängig von der Lebenssituation und der Straftat sein:
Verwarnung, Sozialstunden, Geldstrafe, eine Entschuldigung gegenüber dem Geschädigten (TOA), Drogenscreenings, Zusammenarbeit mit Behörden bzw. Aufsuchen von Beratungsstellen, usw.
…je nach Schwere der Schuld aber auch eine Jugendstrafe in Form einer Haftstrafe, aber auch dabei stehen wir dir mit Beratung, Begleitung und Unterstützung bei allen Fragen und Anliegen zur Seite.
Du hast Fragen? Dann melde dich bei uns … Tel. / E-Mail