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Hilfen zur Erziehung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Diensts beraten zunächst im Vorfeld der Hilfen zur Erziehung. Sie versuchen bei entsprechendem Bedarf, gemeinsam mit den sorgeberechtigten Eltern oder Elternteilen eine für ihr/e Kind/er angemessene Form der Hilfe zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen grundsätzlich ambulante Hilfen, um die Familie zu stabilisieren und auch dort die Erziehungsverantwortung zu unterstützen. 

Sollten keinerlei familiäre Ressourcen zur Verfügung stehen, ambulante und/oder teilstationäre Hilfen nicht ausreichen, kann eine Unterbringung in einer stationären Maßnahme geeignet sein, um Kinder/Jugendliche entsprechend zu fördern und das Familiensystem zu entlasten.

Hilfen für junge Volljährige sind an den Hilfen zur Erziehung ausgerichtet, soweit sie für junge Erwachsene angemessen sind. Leistungsberechtigt sind dann nicht mehr die Eltern, sondern die jungen Erwachsenen selbst. Im Vordergrund stehen Persönlichkeitsentwicklung sowie Unterstützung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung.

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