Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
Nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter, zunächst beginnend mit der ersten Klassenstufe, im Umfang von acht Stunden pro Tag inklusive Unterrichtszeit, unabhängig von der Schulart (betreuende Grundschule, offene oder verpflichtende Ganztagsschule, sowie Ganztagsschule in Angebotsform).
Unsere Aufgaben sind
- Planung der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG)
- Bedarfsplanung der benötigten Betreuungsplätze
- Entwicklung eines Qualifizierungsmoduls für das Betreuungspersonal oder Angebote für Betreuungspersonal
- Koordination der Ferienbetreuung
Wir sind Ansprechpartner für
- Eltern und Erziehungsberechtigte
- Schulen
- Schulträger
- Betreuungspersonal
- Bildungsträger