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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Eingliederungshilfe Leistungen erhalten, die sie dabei unterstützen, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Die Unterstützungsangebote reichen z. B. von bedarfsgerechten Platz- und Förderangeboten in Kindertagesstätten über ambulante Therapien bis hin zum Einsatz von Integrationshelfern an Schulen.

Der Erstkontakt findet regelmäßig über ein erstes Beratungsgespräch statt, in welchem die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Eingliederungshilfe Sie beraten, Ihnen den Verfahrensablauf erklären und Sie erste Fragen stellen können. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist beim Jugendamt angegliedert. Körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche werden von der Abteilung Soziales betreut.

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