Beurkundungen

Die Urkundspersonen beim Jugendamt sind berechtigt, bestimmte Urkunden im Zusammenhang mit der Betreuung und Versorgung von Kindern zu erstellen.

In der Regel sind dies Urkunden zur Vaterschaftsanerkennung, Erklärungen der „gemeinsamen elterlichen Sorge“ oder Unterhaltsverpflichtungen.

Die Beurkundungen erfolgen kostenfrei, es muss jedoch ein Termin vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an eine der benannten Ansprechpersonen.

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