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Freitag, 27. Oktober 2023

Eingeschränkte Öffnungszeiten der Wohngeldstelle

Ab November 2023 mittwochs geschlossen

Bei der Wohngeldstelle des Kreises Ahrweiler gehen ungemindert viele Anträge und Anfragen ein. Grund hierfür ist die als Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Wohngeldreform, durch die der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich ausgeweitet worden ist. Die anhaltend hohe Zahl der Antragstellungen führt mitunter zu verlängerten Bearbeitungsverfahren. Um die fortlaufende Abarbeitung von bereits eingereichten Anträgen und Neuantragstellungen gleichermaßen gewährleisten zu können, nimmt die Kreisverwaltung Ahrweiler ab November eine interne Anpassung vor, die Auswirkungen auf die Öffnungszeiten der Wohngeldstelle hat. Begleitend werden die Möglichkeiten zur personellen Aufstockung sondiert, um die Wohngeldstelle in dieser herausfordernden Situation und in Zeiten des Fachkräftemangels adäquat zu verstärken. 

Die Wohngeldstelle der Kreisverwaltung, Wilhelmstraße 24-30, in Bad Neuenahr-Ahrweiler wird daher ab November 2023 zunächst am Mittwoch für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch eine telefonische Erreichbarkeit wird in dieser Zeit nicht gewährleistet. An den verbleibenden Wochentagen ist die Wohngeldstelle weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.

Trotz aller Bemühungen kann es aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Die Kreisverwaltung Ahrweiler bittet die Bürgerinnen und Bürger diesbezüglich um Verständnis. Von Nachfragen zum jeweiligen Bearbeitungsstand sollte nach Möglichkeit abgesehen werden.   Weitere Informationen zur Beantragung von Wohngeld sind auf der Internetpräsenz der Kreisverwaltung Ahrweiler abrufbar unter https://kreis-ahrweiler.de/gesundheit_soziales/wohngeld/.

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