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Montag, 5. Dezember 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 – Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ablösen. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt: In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang die Regelsätze erhöht und eine Bagatellgrenze für Rückforderungen festgelegt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente in Bezug auf Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.

Dabei erfolgen die Regelsatzerhöhungen zum 1. Januar 2023 automatisch. Bei einem bestehenden Leistungsbezug ist somit kein gesonderter Antrag erforderlich.
Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Ab dem 1. Januar 2023 beginnt die einjährige Karenzzeit. In dieser Zeit werden die Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe und die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen. Das Vermögen wird in der Karenzzeit nicht berücksichtigt, wenn es 40.000 Euro für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jedes weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebenden Person nicht überschreitet. Auch ein selbstgenutztes Haus mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern zählt zum Schonvermögen.

Die Leistungsminderungen werden neu geregelt und kommen – nachdem diese zwischenzeitlich mit dem Sanktionsmoratorium ausgesetzt wurden – ab dem 1. Januar 2023 wieder zur Anwendung. Bei Pflichtverletzungen werden die Leistungen in Zukunft gestaffelt gemindert. Sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Dauer.
Bei einer ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent, bei einer zweiten für zwei Monate um 20 Prozent bei einer dritten für drei Monate um 30 Prozent.

„Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns noch nicht alle Regelungen zur Umsetzung des Bürgergeldes vor. Wir erwarten diese aber zeitnah, sodass zum Jahreswechsel auch alle Vorbereitungen abgeschlossen sein werden“, zeigt sich die Geschäftsführerin des Jobcenters Landkreis Ahrweiler, Hanna Donate, zuversichtlich.

Auch die Verabschiedung des Wohngeld-Plus-Gesetzes bringt Änderungen für die Jobcenter mit sich. Eine Übersicht zu den Änderungen, weitere Informationen und FAQs hat die Kreisverwaltung Ahrweiler als zuständige Wohngeldstelle auf ihrer Internetseite unter www.kreis-ahrweiler.de zusammengestellt. Darüber hinaus steht eine Hotline unter der Rufnummer 02641 / 9756-555 immer montags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr für Fragen zur Verfügung.

Das Jobcenter steht bei Fragen zum Bürgergeld telefonisch von Montag-Donnerstag 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung für eine persönliche Vorsprache ist telefonisch oder online über die Homepage www.jobcenter-ahrweiler.de möglich. Auf der Homepage finden Sie auch aktuelle FAQ zum Bürgergeld.

Dies ist eine Pressemitteilung des Jobcenter Landkreis Ahrweiler.

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