Landesehrungen

Freiherr-von-Stein-Plakette

Die Freiherr-vom-Stein-Plakette ist die höchste Anerkennung des Landes Rheinland-Pfalz für ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker. Mit ihr werden alle drei Jahre Persönlichkeiten geehrt, die sich durch langjähriges, ehrenamtliches Engagement in der kommunalen Selbstverwaltung außerordentliche Verdienste erworben haben.

Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz

Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird für eine mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die zu verschiedenen Zeiten geleistet worden sind, können zusammengerechnet werden.

Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten vom 26. Januar 1993, MinBl. 1993, S. 8, zuletzt geändert durch Nr. 1.1 der Verwaltungsvorschrift vom 03.12.2013, MinBl. 2013, S. 398; Erlass über die Stiftung der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz vom 7. August 1974.

Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz

Die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz wird verliehen als Zeichen der Anerkennung und Würdigung besonderer ehrenamtlicher Verdienste um die Gesellschaft (zum Beispiel: Engagement in allen Bereichen des gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und sportlichen Lebens ebenso wie im Umwelt- und Naturschutz usw.) und die Mitmenschen des Landes Rheinland-Pfalz. An die Qualität der Verdienste werden durch das Merkmal „besondere“ erhöhte Anforderungen gestellt. Maßgebend sind Bedeutung, Dauer und Intensität der ehrenamtlichen Tätigkeit.

Landesgesetz über die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz vom 6. Februar 1996

Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz

Außergewöhnliche, überdurchschnittliche, hervorragende Leistungen für das Land Rheinland-Pfalz und seine Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Leistungen, die im Stillen und ohne öffentliches Aufsehen erbracht werden, können mit dem Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz gewürdigt werden. Der Verdienstorden ist die höchste rheinland-pfälzische Auszeichnung. Die Zahl der Ordensinhaber soll insgesamt nicht höher als 800 sein.

Landesgesetz über den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz vom 2. Oktober 1981.

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