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Orden und Ehrungen

„Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muss.“

Dieses Zitat von Hermann Gmeiner, dem Gründer der SOS-Kinderdörfer, trifft auf die Menschen zu, die sich aktiv für andere und das Wohl unserer Gesellschaft engagieren. Mit viel Mut, Elan und Zielstrebigkeit leisten auch viele Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ahrweiler einen entscheidenden Beitrag für unsere Gemeinschaft, bringen sie weiter und sorgen so für mehr Lebensqualität. Unser Staat weiß die Leistungen seiner Bürgerinnen und Bürger zu schätzen und würdigt diese besonderen Menschen durch verschiedene Auszeichnungen. Die Ehrungen sind Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung der besonderen Verdienste um das Gemeinwohl.

Verdiente Bürgerinnen und Bürger können mit folgenden Auszeichnungen geehrt werden:

  • Kreisauszeichnungen
    • Ehrenplakette des Kreises Ahrweiler
    • Wappenteller des Kreises Ahrweiler
    • Ehrenbürgerschaft
  • Freiherr-vom-Stein-Plakette
  • Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz
  • Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz
  • Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz
  • Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Verfahren

Es können jederzeit Anregungen vorgebracht werden, bestimmte Personen mit einer Auszeichnung zu ehren. Eine Ausnahme hiervon bildet die Freiherr-vom-Stein-Plakette, die alle drei Jahre verliehen wird, sowie besondere Initiativverleihungen.
Anregungen kann jeder Bürger bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier oder der Staatskanzlei in Mainz einbringen. Eine Anregung der eigenen Person führt jedoch nicht zu einer Ordensverleihung. Der Vorschlag sollte zur Erleichterung der anschließenden Prüfung folgende Angaben über die auszuzeichnende Personen enthalten:

  • Vorname(n) und Familienname,
  • Wohnanschrift,
  • Geburtsdatum/-ort,
  • Beruf
  • Darstellung von Art, Umfang und Zeiträume der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland oder um das Land Rheinland-Pfalz und um das Gemeinwohl.

Das Prüfungsverfahren mit der abschließenden Entscheidung nimmt eine längere Zeit in Anspruch, weil für die Informationsgewinnung viele Stellen beteiligt werden müssen. Es handelt sich um ein sogenanntes „stilles“ Verfahren, das heißt die Angelegenheit wird vertraulich behandelt. Ein Anspruch auf die Verleihung eines Ordens besteht nicht.

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