Förderung des ehrenamtlichen Vereinswesens
Mit der Förderung des ehrenamtlichen Vereinswesens sollen insbesondere Vereine, bürgerschaftliche Initiativen und Gruppierungen unterstützt werden, die sich für die Jugendarbeit im Kreis Ahrweiler einsetzen. Die Förderung gliedert sich in diesem Teilbereich der Förderrichtlinie in vier Bereiche.
Was kann im Rahmen der Vereins- und Ehrenamtsförderung gefördert werden?
Neubau, Umbau, Ausbau und Sanierung von vereinseigenen Anlagen
Wer kann gefördert werden?
Vereine und Gruppierungen, die
- mindestens 5 jugendliche Mitglieder im Alter zwischen 6 und 21 Jahren haben oder
- im Sinne der Jugendhilfe anerkannt sind oder
- im Jahr vor der Antragstellung mindestens zwei Aktivitäten unter Beteiligung von Jugendlichen durchgeführt haben.
Wie hoch ist die Förderung?
25 % der anfallenden förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 5.000,00 €.
Wie beantrage ich eine solche Förderung?
- Antragsformular in Papierform (siehe Downloads) oder im digitalen Antragsportal ausfüllen
- Kosten- und sonstige Nachweise beifügen
- nach Abschluss der Maßnahme den Verwendungsnachweis (siehe Downloads) ausfüllen und zusammen mit den geforderten Unterlagen einreichen
Wichtig: Die Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden! Die bereitgestellten Kreismittel sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Es kann nur ein Antrag im Bereich Neubau, Umbau, Ausbau und Sanierung pro Jahr gestellt werden!
Bei Maßnahmen, die in einem engen Sachzusammenhang stehen, darf ein erneuter Antrag frühestens nach 5 Jahren gestellt werden.
Geräteanschaffung und Ausstattung sowie Einrichtung vereinseigener Anlagen
Wer kann gefördert werden?
Vereine und Gruppierungen, die
- mindestens 5 jugendliche Mitglieder im Alter zwischen 6 und 21 Jahren haben oder
- im Sinne der Jugendhilfe anerkannt sind oder
- im Jahr vor der Antragstellung mindestens zwei Aktivitäten unter Beteiligung von Jugendlichen durchgeführt haben.
Wie hoch ist die Förderung?
25 % der anfallenden förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.000,00 €.
Wie beantrage ich eine solche Förderung?
- Antragsformular in Papierform (siehe Downloads) oder im digitalen Antragsportal ausfüllen
- zwei Angebote beifügen, alternativ Angebot der Reparaturkosten und Angebot Neuanschaffung
- nach der Anschaffung den Verwendungsnachweis (siehe Downloads) ausfüllen und zusammen mit den geforderten Unterlagen einreichen
Wichtig: Die Anträge müssen vor der Anschaffung bzw. Reparatur gestellt werden! Die bereitgestellten Kreismittel sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Aus-, Weiter- und Fortbildung von ehrenamtlichen Tätigen
Wer kann gefördert werden?
Vereine und Gruppierungen, die
- mindestens 5 jugendliche Mitglieder im Alter zwischen 6 und 21 Jahren haben oder
- im Sinne der Jugendhilfe anerkannt sind oder
- im Jahr vor der Antragstellung mindestens zwei Aktivitäten unter Beteiligung von Jugendlichen durchgeführt haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Bei Fortbildungen von Einzelpersonen werden höchstens 125,00 € gefördert. Bei Gruppenfortbildungen gibt es Pauschalen für Referenten und Teilnehmer, die sich nach der Anzahl der Teilnehmer richten. Genauere Infos finden Sie in den Förderrichtlinien.
Wie beantrage ich eine solche Förderung?
- Antragsformular in Papierform (siehe Downloads) oder im digitalen Antragsportal ausfüllen
- Veranstaltungsprogramm der angestrebten Fortbildung beifügen
- Mitgliedsausweis / Nachweis über Mitgliedschaft beifügen
Wichtig: Die Anträge müssen vor der Veranstaltung gestellt werden! Die bereitgestellten Kreismittel sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Es können maximal drei Anträge im Bereich Aus-, Weiter- und Fortbildung pro Jahr gestellt werden!
Besondere Sportförderung
Im Rahmen der besonderen Sportförderung im Kreis Ahrweiler können folgende Zuschüsse gewährt werden:
Deutsche Meisterschaft
Besondere Talente zwischen 6 und 18 Jahren, die an Endkämpfen zu Deutschen Meisterschaften oder einer vergleichbaren bzw. höheren Wettbewerbskategorie teilnehmen, können bezuschusst werden.
Wer kann gefördert werden?
Vereine und Gruppierungen, die
- mindestens 5 jugendliche Mitglieder im Alter zwischen 6 und 21 Jahren haben oder
- im Sinne der Jugendhilfe anerkannt sind oder
- im Jahr vor der Antragstellung mindestens zwei Aktivitäten unter Beteiligung von Jugendlichen durchgeführt haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Förderungsbetrag beläuft sich auf 50,00 € pro Veranstaltung im Inland und 100,00 € im Ausland. Bei Mannschaften ab 6 Personen beläuft sich der Förderbetrag auf 150,00 € pro Mannschaft und Veranstaltung im Inland und 300,00 € im Ausland. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 2.400,00 € pro Jahr und Mannschaft.
Wie beantrage ich eine solche Förderung?
- Antragsformular in Papierform (siehe Downloads) oder im digitalen Antragsportal ausfüllen
- Anmeldebestätigung beifügen
- nach dem Wettkampf den Verwendungsnachweis (siehe Downloads) mit Namensliste und Teilnahmenachweis einreichen
Wichtig: Die Anträge müssen vor der Veranstaltung gestellt werden! Die bereitgestellten Kreismittel sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Übungsleiter
Vereine erhalten einen Zuschuss zu den Honorarkosten der lizenzierten Übungsleiter in den Turn- und Sportvereinen im Kreis Ahrweiler. Die Anzahl der vom Sportbund Rheinland erfassten Übungsleiter wird durch 13.900,00 € geteilt. Daraus ergibt sich der in dem Jahr zu zahlen Betrag für einen Übungsleiter (ca. 30 bis 35 €).
Ein Antrag ist nicht notwendig. Der Zuschuss wird automatisch am Jahresende auf das Vereinskonto gezahlt.
Leichtathletikgemeinschaft
Ein Zuschuss an die Leichtathletikgemeinschaft Kreis Ahrweiler wird jährlich in Höhe eines Drittels der im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb nachgewiesenen Sachkosten, höchstens 1.100,- € ausgezahlt.
Für eine Auszahlung muss die Leichtathletikgemeinschaft Kreis Ahrweiler entsprechende Unterlagen einreichen.