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Montag, 6. Mai 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

„Demokratie lebt davon, dass wir wählen“

Landrat Dr. Jürgen Pföhler ruft zur Teilnahme an den Europa, Kreistags- und Kommunalwahlen auf

In seiner Eigenschaft als Kreiswahlleiter ruft Landrat Dr. Jürgen Pföhler alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ahrweiler dazu auf, an der Wahl zum Kreistag und zum Europaparlament sowie den Kommunalwahlen teilzunehmen. Die Wahl findet am Sonntag, 26. Mai, statt.

Pföhler betont: „Das aktive Wahlrecht ist eines der wichtigsten Elemente der Demokratie und gibt den Wahlberechtigen die Möglichkeit, über die Politik in den Kommunen und für Europa mit zubestimmen. Unsere Demokratie lebt davon, dass wir wählen dürfen und dieses Recht auch wahrnehmen.“

Der Wahlkreis Ahrweiler besteht aus den acht Kommunen des Landkreises Ahrweiler, das sind die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen, Sinzig, die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig, Brohltal sowie die Gemeinde Grafschaft.

Die Wahlbenachrichtigungen müssten allen Wahlberechtigten per Post zugegangen sein. Briefwahl kann ab sofort beantragt werden.

Wichtig: Zuständig für die Erteilung der Wahlscheinunterlagen ist die Verwaltung der genannten Kommunen. Der Wahlschein kann dort auf drei Wegen beantragt werden:

  • schriftlich per Post mit der Wahlbenachrichtigung
  • im Internet über die Webseite der jeweils zuständigen Verwaltung der Kommunen
  • die Wähler können ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus der für sie zuständigen Verwaltung abholen. Sofern die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden, können die Wahlberechtigten vor Ort auch schon mit ihren Stimmzetteln wählen. Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ist von ihnen dann ebenfalls auszufüllen.

Fragen zur Wahl und zur Briefwahl, zum Beispiel wenn bisher keine Wahlbenachrichtigung zugestellt worden ist, beantwortet die zuständige Verwaltung vor Ort.

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