Mittwoch, 29. Juli 2020
Das Schächten von Opfertieren ist verboten
Kreisveterinäramt informiert zum islamischen Opferfest
Das islamische Opferfest Id al-Adha (türkisch: Kurban Bayrami) wird in diesem Jahr vom 31. Juli bis 2. August begangen. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler weist alle muslimischen Mitbürger aus diesem Anlass darauf hin, dass ein Schächten von Opfertieren also ein Schlachten ohne vorherige Betäubung nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten ist.
Das Schächten bei vollem Bewusstsein ist vollkommen unnötig, da es tierschutzkonforme Alternativen gibt, die von sehr vielen Muslimen, auch von muslimischen Theologen, akzeptiert werden. Dazu gehören die elektrische Betäubung oder die Betäubung mittels Bolzenschussapparat beim Rind.
Das Opferfest ist das wichtigste Fest der Muslime. Als Zeichen der Freundschaft und Hilfsbereitschaft beschenken sich viele Muslime an diesem Tag oder spenden an Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Auch das Schlachten von Tieren ist Teil der Tradition zum Opferfest.
Das Kreisveterinäramt weist darauf hin, dass Schächten ohne Genehmigung in Deutschland illegal ist und als Gesetzesverstoß mit Bußgeldern bis 25.000 geahndet beziehungsweise bei nachgewiesener Tierquälerei im Wiederholungsfall auch mit Haftstrafe bestraft werden kann.
Ausnahmegenehmigungen zum Schächten nach Elektrokurzzeitbetäubung, wie sie das Tierschutzgesetz für den Fall vorsieht, dass zwingende religiöse Vorschriften das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen, wurden im Kreis Ahrweiler bislang nicht beantragt. Fragen beantwortet die Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5 – Veterinäramt, Telefon 02641/975-225, Mail vetamt@kreis-ahrweiler.de .