Montag, 30. März 2020
Corona-Krise: Finanzielle Entlastung für Eltern und Kindertagespflegepersonen
Gute Nachrichten für alle Eltern, deren Kinder derzeit nicht in die Kita gehen können: Denn diese müssen bekanntlich zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschlossen bleiben. Landrat Dr. Jürgen Pföhler teilt mit, dass für den Monat April keine Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten berechnet werden, wenn Eltern aktuell die Notbetreuung nicht nutzen.
Die meisten Kinder sind seit dem 16. März aufgrund des Erlasses der Landesregierung zu Hause und werden im häuslichen Rahmen betreut. Ausschließlich eine Notfallbetreuung wird vor Ort in vielen Kitas im Kreis sichergestellt. Sie wird maßgeblich von Kindern in Anspruch genommen, deren Eltern zu Berufsgruppen gehören, die Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates sowie der Grundversorgung der Bevölkerung ausüben. Diese Regelung soll nach jetzigem Kenntnisstand bis einschließlich 19. April 2020 gelten.
In Rheinland-Pfalz gilt die Beitragsfreiheit in Kitas ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, jedoch werden für Kinder unter zwei Jahren Elternbeiträge bei der Inanspruchnahme von Kita-Plätzen erhoben. Da auch diese Kita-Kinder die Betreuung aufgrund der Corona-Pandemie für insgesamt mindestens einen Monat nicht in Anspruch nehmen können, haben der Landrat und der Kreisvorstand nunmehr entschieden, die betreffenden Eltern von der Zahlung eines Monatsbeitrags freizustellen und seitens des Landkreises für den Ausfall einzuspringen.
Der Kreis wird in Kürze an die kommunalen und freien Kita-Träger, die die Elternbeiträge erheben, herantreten, um den Abwicklungsprozess festzulegen. Daher bittet der Landrat alle betreffenden Eltern um Verständnis und Geduld, wenn die tatsächliche Abrechnung bzw. Erstattung ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Gute Nachrichten gibt es auch für alle Kindertagespflegepersonen: Die Entscheidung des Landes, dass eine Betreuung von Kindern in Kindertagespflege weiterhin stattfinden kann, stieß auf großes Unverständnis, weil diese Betreuungsform nach dem Infektionsschutzgesetz ebenfalls zu den Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten gehört. Der Kreis Ahrweiler erhielt seitens des Landes die Nachricht, dass weder eine Schließung noch eine Notbetreuungsregelung, wie sie auch für Kitas und Schulen gilt, getroffen würde. Landrat und Kreisvorstand haben deshalb jetzt entschieden, die Regelungen für die Betreuung in Kitas auch auf die Kindertagesspflege zu übertragen. So werden die laufenden Zahlungen des Kreises an die Kindertagespflegepersonen bis zum 19.04.2020 geleistet, auch wenn diese ihr reguläres Betreuungsangebot schließen und lediglich eine Notbetreuung anbieten. Auch Eltern, die von daher eventuell keine Betreuung in Kindertagespflege für ihre Kinder mehr in Anspruch nehmen können, soll der Elternbeitrag anteilig erlassen werden.