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Sonntag, 13. Dezember 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Bund und Länder beschließen „harten Lockdown“

Landrat Pföhler appelliert an Zusammenhalt und Einsicht der Bürgerinnen und Bürger

Trotz der bisherigen Maßnahmen ist die Zahl der Corona-Infizierten deutschlandweit und auch im Kreis Ahrweiler nach wie vor auf einem hohen Niveau. Bund und Länder haben deswegen heute die Notbremse gezogen: Ab Mittwoch, 16. Dezember, wird das ganze Land in einen sogenannten „harten Lockdown“ gehen. Eine Entscheidung, die laut Landrat Dr. Jürgen Pföhler längst überfällig gewesen sei: „Für uns, aber auch für die Gemeinschaft müssen wir alle diese strikten Regelungen jetzt einhalten und mittragen. Wir können die hohe Zahl der Infizierten und Toten nicht hinnehmen. Nur gemeinsam kann es uns gelingen, die Pandemie wieder besser in den Griff zu bekommen und nicht von einem in den nächsten Lockdown zu gehen.“

Ab dem 16. Dezember werden sowohl das öffentliche als auch das private Leben stark heruntergefahren. Konkret bedeutet dies, dass unter anderem Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf decken, schließen müssen. Der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist weiterhin erlaubt. Dienstleister wie Friseure und Massagepraxen müssen schließen.

Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen weitgehend geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung wird sichergestellt und Distanzlernen angeboten.

Private Treffen sind weiterhin auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. An den Weihnachtsfeiertagen (24. bis 26. Dezember) sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen erlaubt. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.

An Silvester und Neujahr gilt ein An- und Versammlungsverbot. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf belebten Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten, um mögliche Verletzungen zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu belasten.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de.

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