Schulbuchausleihe

Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz können an der Schulbuchausleihe teilnehmen.

Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 16.04.2010.

Bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe ohne Leihgebühr. Werden die Einkommensgrenzen überschritten, ist die Ausleihe gegen Leihgebühr möglich.

Es werden Bücher in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.

Die Teilnahme am digitalen Bücherregal ist nur möglich, wenn die Schulen im Unterricht verpflichtend digitale Lernmittel einsetzen. Zur Zeit wird dies beim Are-Gynmasium und dem Peter-Joerres-Gymnasium angeboten.

Die Zuständigkeit liegt beim Schulträger und gilt für den Kreis
Ahrweiler für folgende Schulen: 

  • Philipp Freiherr von Boeselager Realschule plus Ahrweiler
  • Hocheifel Realschule plus und Fachoberschule Adenau
  • Erich-Klausener-Gymnasium Adenau
  • Peter-Joerres Gymnasium Ahrweiler
  • Are Gymnasium Bad Neuenahr
  • Rhein-Gymnasium Sinzig
  • Integrierte Gesamtschule Remagen  
  • Berufsbildende Schule Bad Neuenahr-Ahrweiler, aber nur folgende Schulformen:
    • Berufliches Gymnasium
    • Berufsfachschule I und II
    • Berufsoberschule I und II
    • Höhere Berufsfachschule I und II

Nähere Einzelheiten zum Verfahren und den Antrag finden Sie hier:

Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2026/2027

  • Infobrief der Kreisverwaltung (Ausleihe ohne Gebühr) (folgt)
  • PDF-Antragsvordruck (Ausleihe ohne Gebühr) (folgt)
  • Merkblatt des Landes (Ausleihe ohne Gebühr) (folgt)
  • Infobrief Kreisverwaltung (Ausleihe mit Gebühr) (folgt)
  • Merkblatt des Landes (Ausleihe mit Gebühr) (folgt)
  • Teilnahmebedingungen (folgt)

Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2025/2026

Hier können Sie den Antrag innerhalb der Antragsfrist ganz bequem online stellen:

ONLINE-ANTRAG Schuljahr 2025/2026 (Schulbuchausleihe ohne Gebühr)