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Freitag, 19. Juni 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Besucheransturm am Laacher See

Auch in der Freizeit Naturschutz beachten

Der Laacher See ist das größte Naturschutzgebiet im nördlichen Rheinland-Pfalz und auch Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiet. Auf Grund seiner Lage, der eindrucksvollen Seelandschaft und verschiedenen Freizeitmöglichkeiten ist er ein beliebtes Ausflugsziel in der Region und darüber hinaus. Die ersten sommerlichen Wochenenden und die besonderen Umstände der Corona-Zeit haben allerdings zu einem wahren Besucheransturm geführt. Dabei verhalten sich leider nicht alle Besucher regelkonform. Die Kreisverwaltung appelliert an die Besucher, die Bestimmungen des Naturschutzes einzuhalten, um die einzigartige Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.

Insbesondere der Uferbereich rund um den See hat eine besondere Bedeutung für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten. Trotzdem betreten oder befahren Besucher das Seeufer und den Wald an vielen Stellen außerhalb der gekennzeichneten Wege, picknicken in Seenähe oder schwimmen in den sensiblen Uferbereichen. Zertrampelte Uferbereiche, hinterlassene Abfälle und eine nachhaltige Störung der natürlichen Lebensräume sind die Folge.

Entsprechende Hinweistafeln im Bereich der Parkplätze sowie Schilder entlang des Uferrundweges weisen Besucher ausdrücklich auf die im Naturschutzgebiet geltenden Regeln hin: ausgewiesene Wege dürfen nicht verlassen werden – dies gilt auch für Mountainbiker ; Baden ist nur von der Liegewiese am Campingplatz aus zulässig; Lagern, Zelten und offenes Feuer sind grundsätzlich nicht erlaubt; Hunde dürfen nicht im See schwimmen. Die Kreisverwaltung bittet im Interesse der Natur und auch aller Besucher, die die Erholung in der freien Landschaft schätzen, die Naturschutzbeschilderung zu beachten und Rücksicht zu nehmen.

Bild: Der Laacher See ist ein beliebtes Ausflugsziel, aber auch Naturschutzgebiet. Die Beschilderung weist auf geltende Regeln hin. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler

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