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Donnerstag, 10. September 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Beim AWB nachgefragt: Wohin mit dem Sperrabfall?

Der alte Schrank hat ausgedient, das Fahrrad ist in die Jahre gekommen, die Matratze ist durchgelegen: Zweimal im Jahr kann jeder Haushalt im Kreis Holz-, Rest- und Metallsperrabfall kostenlos zur Abholung bereitstellen oder selbst auf den Anlagen anliefern. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) im Kreis Ahrweiler hin.

Die Anmeldung für einen Abholtermin ist einfach: Auf www.meinawb.de den Punkt für die Sperrabfallanmeldung anklicken, dann zwischen Anlieferung auf den Anlagen des AWB und Abholung zu Hause wählen. Im Anschluss wird ein Anlieferungsschein ausgestellt oder ein Termin mitgeteilt. Bürger können im Jahr zweimal drei Kubikmeter zur Abholung anmelden. Zum Holz- und Restsperrabfall zählen alle Dinge, die bei einem Umzug auch mitgenommen würden und nicht in die normalen Abfallbehälter passen. Wichtig: Holz aus dem Außen- und Innenbereich – wie Türzargen, Holzzäune, Holzparkett sowie Decken- und Wandverkleidungen – zählt nicht zum Holzsperrabfall, kann aber auf den Anlagen des AWB gebührenpflichtig abgegeben werden.

Ab der dritten Abholung ist die Entsorgung kostenpflichtig. Das gilt auch für die Express-Abholung (innerhalb von drei Werktagen) von Holz- und Restsperrabfall sowie Elektroaltgeräte. Es ist daher sinnvoll zu prüfen, ob die Teile nicht noch einem weiteren Verwendungszweck zugeführt werden können. Bastler und Tüftler nehmen viele Dinge auf den einschlägigen Internetportalen entgegen. Das spart Anlieferungen und Kosten – und der vermeintliche Abfall erfährt in guten Händen noch eine zweite Chance.

Weitere Informationen gibt es bei der AWB-Abfallberatung im Internet unter www.meinawb.de und unter Tel. 02641/975-222 oder -444.

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