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Montag, 24. April 2023

HINWEIS (Veröffentlichung vor 1 Jahr): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Beantragung von Aufbauhilfe auch bei ausstehenden Versicherungsleistungen

Kreisverwaltung und ISB weisen auf Antragstellung hin

Nach der Flutkatastrophe können auch versicherte Betroffene Fördergelder über die Aufbauhilfe der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für ihr beschädigtes Gebäude in Anspruch nehmen, wenn die Versicherungsleistung nicht alle über die Aufbauhilfe förderfähigen Kosten abdeckt. Eine Antragstellung auf Aufbauhilfe ist auch dann möglich, wenn der Umfang noch ausstehender Versicherungsleistungen nicht abschließend feststeht. Auf diese Möglichkeit machen die Kreisverwaltung Ahrweiler und die ISB gemeinsam aufmerksam.

Was von der Flutkatastrophe betroffene Bürgerinnen und Bürger wissen sollten: Ein Antrag auf Aufbauhilfe kann auch dann gestellt werden, wenn die Verhandlungen mit dem Versicherer noch andauern und die Versicherten noch keine Leistungen erhalten haben. Der Antrag auf Aufbauhilfe wird digital unter Verweis auf die aktuellen Gegebenheiten gestellt unter https://isb.rlp.de/unwetterhilfen.html.

Der Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der über die Aufbauhilfe förderfähigen Schadenssumme ist zunächst vom Antragstellenden zu übernehmen. Ein Antrag für entstandene Schäden am Gebäude kann nach Einreichung von der ISB geprüft und bewilligt werden. Inzwischen erfolgte Versicherungsleistungen können die Antragstellenden über eine Mitteilung im digitalen ISB-Antragsportal anzeigen. Die Zahlung aus der Versicherungsleistung wird dabei zunächst auf den Eigenanteil angerechnet. Der Zuschuss aus der Aufbauhilfe würde sich somit also nur reduzieren, wenn die Versicherungsleistungen den Eigenanteil übersteigen. Sollten bereits Fördermittel ausgezahlt worden sein und es kommt im Nachgang durch die erhaltenen Versicherungsleistungen zu einer Überkompensation, wäre ein Teil der bereits ausgezahlten Aufbauhilfen an die ISB zurückzuzahlen.

„Es ist unser Anspruch, dass der Aufbau der Gebäude für Bürgerinnen und Bürger so reibungslos wie möglich verläuft. Im Falle noch ausstehender Versicherungsleistungen kann die Beantragung der ISB-Aufbauhilfe ein wichtiger Baustein für viele Betroffene sein. Die Förderung ist ein geeignetes Instrument zur unmittelbaren Zwischenfinanzierung notwendiger Maßnahmen, damit der Aufbauprozess nicht aufgrund ausstehender Versicherungszahlungen ins Stocken gerät. Deshalb ist es so wichtig, die Menschen erneut auf diese positive Möglichkeit hinzuweisen“, sagt Landrätin Cornelia Weigand.

„Wir hören immer wieder, dass viele Betroffene hinsichtlich der Antragstellung bei noch nicht erhaltener Versicherungsleistung nicht wissen, ob sie Aufbauhilfe beantragen können oder nicht. Es ist definitiv möglich“, bekräftigte Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB. Wer Fragen dazu hat, kann sich unter
06131 / 6172-1444 oder per E-Mail an aufbauhilfe@isb.rlp.de an die ISB wenden. Zudem stehen die Infopoints im Ahrtal zur Verfügung.

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