Mittwoch, 15. November 2023
Baumaterial, Laub und Müll: Ablagerungen an Gewässern vermeiden
Ablagerungen an Gewässerrändern erhöhen die Gefahr von Treibgut bei steigenden Pegelständen von Flüssen und Bächen. Deshalb ist es wichtig, die Gefährdung durch Treibgut und dessen Anlagerung an Engstellen im Flusslauf, sogenannte „Verklausungen“, weitestgehend zu minimieren. Darauf weist die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler nochmals ausdrücklich hin.
Als Treibgut oder auch Schwemmgut bezeichnet man Gegenstände, die auf der Wasseroberfläche schwimmen und dadurch ungewollt mitgeschwemmt werden. Hierbei handelt es sich erfahrungsgemäß nicht nur um Frisch- und Totholz des gewässernahen Bewuchses, sondern auch um alle im Überschwemmungsgebiet gelagerten Güter, wie beispielsweise Baumaterial aller Art, Anhänger, Maschinen oder auch Feuerholz, aber auch Laub und Müll.
Im Hinblick auf die im Herbst üblichen Regenfälle und daraus entstehendes Hochwasser appelliert die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung an alle Bürgerinnen und Bürger, die Flächen an den Gewässerrändern von jeglichem Material freizuhalten, das bei einer Überflutung mitgeschwemmt werden und zu „Verklausungen“ führen kann. Dies ist mit Blick auf eine effiziente und nachhaltige Hochwasser- und Starkregenvorsorge und für einen wirksamen Schutz der Anrainer an Gewässern unerlässlich.
Darüber hinaus wird seitens der Unteren Wasserbehörde darum gebeten, dass unmittelbare Gewässeranlieger den Bewuchs auf ihrem Grundstück dahingehend überprüfen, ob hiervon Einwirkungen für den Abfluss des Gewässers ausgehen können. So müssen etwa Bäume, die in ein Gewässer gefallen sind oder hineinzufallen drohen, vom Grundstückseigentümer entfernt oder zumindest gesichert werden. Dadurch können Verklausungen im Vorfeld verhindert werden.