Kommunale Dorferneuerung

Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume. Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden.
Was wird gefördert?
Insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die die Ortskerne stabilisieren und stärken sind Hauptaufgabe der Dorferneuerung. Hierzu kann beispielsweise zählen:
- Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung
- Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
- Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landschaft
- Schaffung und Sicherung von Wohnstätten nahen Arbeitsplätzen
- Durchführung von Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.
Die „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Dorferneuerung“ ist ein Schwerpunktthema der rheinland-pfälzischen Dorferneuerung. Im Rahmen einer umfassenden und nachhaltigen Dorfentwicklung wird so ein wichtiger Beitrag zur Schaffung familienfreundlicher Gemeinden geleistet. Denn die ländlichen Räume, insbesondere die dünn besiedelten Räume mit ihren Dörfern, werden nur dann zukunftsfähig bleiben, wenn auch junge Familien mit ihren Kindern im Dorf bleiben bzw. sich im Dorf ansiedeln und sich für die Belange der Dorfentwicklung engagieren. Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat hierzu einen Leitfaden für die kommunal Verantwortlichen herausgegeben.
Welche Höhe der Förderung ist möglich?
Die Höhe der Zuwendungen richtet sich bei kommunalen Vorhaben nach der allgemeinen finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Die kommunale Gebietskörperschaft muss ihre Einnahmequellen ausschöpfen. Die bewilligende Behörde ist das Ministerium des Innern und für Sport (Innenministerium). Dieses entscheidet auch über die Höhe der Förderung. Der Fördersatz beträgt in der Regel bis zu 75% der förderfähigen Gesamtkosten und kann bei Maßnahmen die der interkommunalen Zusammenarbeit dienen, auf bis zu 90% angehoben werden.
Welche Fördervoraussetzungen müssen vorliegen?
- Förderung in dörflich/ländlich geprägten Ortsgemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern und landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen.
- Die Förderung in Ortskernen hat grundsätzlich Vorrang.
- Ein ganzheitliches – ggf.- fortgeschriebenes – Dorferneuerungs-/ Dorfentwicklungskonzept in der Gemeinde muss vorliegen.
- Förderfähige Ausgaben mindestens 15.000 Euro je Einzelvorhaben.
Gibt es eine Förderung zur Durchführung einer Dorfmoderation bzw. zur Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes?
Im Rahmen der Dorfmoderation und Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes beträgt in anerkannten Schwerpunktgemeinden die Förderhöhe bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 15.000 Euro. Pro Jahr können bis zu sechs Moderationen je Landkreis beantragt werden, einschließlich der Bürgerbeteiligung für neue Dorferneuerungskonzepte. Ab 2025 ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn hierfür nicht mehr möglich. Investive Baumaßnahmen können erst nach Anerkennung gefördert werden, mit Ausnahme von dringend notwendigen Abrissen nach Grunderwerb.
Für Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen der Schwerpunktanerkennung beträgt die Förderung bis zu 90 % der Kosten und ist auf maximal 8.000 Euro während der Dauer der Schwerpunktanerkennung begrenzt. Anträge hierfür können nach Anerkennung als Schwerpunktgemeinde gestellt werden. Ab 2025 erfolgt die Bewilligung in einer Tranche über mehrere Haushaltsjahre. Restbeträge können auf Antrag bis zum Ablauf der Schwerpunktanerkennung übertragen werden.
Für die ganzheitliche Prozessbegleitung bei der Umsetzung von Dorferneuerungskonzepten stehen Fördermittel in Höhe von bis zu 90 % der Kosten, maximal 20.000 Euro, zur Verfügung. Dies umfasst Maßnahmen in den Bereichen Dorfökologie, Energiewende, Klimaanpassung sowie Strategien gegen Leerstände. Zusätzlich können Konzepte zur Stärkung der dörflichen Gemeinschaft, zur Sicherung der Daseinsvorsorge und zur nachhaltigen Nutzung bestehender Bausubstanz entwickelt und umgesetzt werden.
Der Förderantrag hierzu kann wie bei den Beratungsleistungen erst nach Anerkennung als Schwerpunktgemeinde zeitnah vorgelegt werden. Angedacht ist hier beispielsweise die Begleitung eines fachlich qualifizierten Büros für den Anerkennungszeitraum als Schwerpunktgemeinde. Die Ortsgemeinde kann diese Mittel auch anderweitig nutzen, um mit einem fachlich qualifizierten Büro Konzepte oder Maßnahmen zur Dorfökologie, Energiewende, Klimawandelanpassung oder zur Belebung von Leerständen zu erstellen.
Außerhalb der Schwerpunktanerkennung werden die Dorfmoderation sowie die Fortschreibung eines Dorferneuerungskonzeptes in bis zu 6 Gemeinden pro Landkreis mit einem maximalen Zuschuss von 90 % der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch bis zu 10.000 Euro für die Dorfmoderation bzw. bis zu 10.000 Euro für die Neuaufstellung und Fortschreibung bestehender Dorferneuerungskonzepte gefördert.
Was ist die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde in der Dorferneuerung?
Mit der Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte der Dorferneuerung, sog. Schwerpunktgemeinden, besteht für die Ortsgemeinden die große Chance ihre Anstrengungen in der Dorferneuerung zu verstärken und dabei die Dorfgemeinschaft aktiv zu beteiligen. Maßnahmen in Schwerpunktgemeinden werden in der Regel bei der Mittelvergabe bevorzugt und höher gefördert, als Maßnahmen in nicht-Schwerpunktgemeinden. Dies gilt sowohl für kommunale als auch für private Vorhaben in den Dorferneuerungsgemeinden.
Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist zeitlich befristet. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von 8 Jahren festgelegt. Pro Jahr wird in der Regel eine Gemeinde im Landkreis durch das Ministerium des Innern und für Sport anerkannt.
Wie wird die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde erreicht?
Anträge von Gemeinden auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte sind über die Kreisverwaltung in Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier beim Ministerium des Innern und für Sport bis zum 01.09. eines Jahres in 3-facher Ausfertigung zu stellen.
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Formblatt Antrag IMS
- Planausschnitt des Ortes (A4 oder A3) mit Darstellung der angedachten Maßnahmen
- Fotos markanter Orte
- Formblätter „Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage“ (§ 44 LHO) und „freie Finanzspitze“
- Niederschrift der Gemeinderatssitzung
- Aktuelles Adressverzeichnis (gemäß Vordruck)
Gemeinden, die vor dem Jahr 2000 bereits Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt waren, können sich erneut bewerben und so von einer bevorzugten Förderung profitieren.
Wie ist der Verfahrensablauf?
Bewilligungsreife Anträge sind bis zum 1. August eines Jahres in 1-facher Ausfertigung + in digitaler Form der Kreisverwaltung über die Verbandsgemeindeverwaltung / Stadtverwaltung / Gemeindeverwaltung zuzusenden. Die Kreisverwaltung legt die Anträge gemeinsam mit einer Prioritätenliste und einer Stellungnahme der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) bis zum 15. Oktober vor. Die ADD stimmt diese Prioritätenliste mit der Kreisverwaltung ab und legt die Förderanträge dem Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz zur Bewilligung vor.
Welche Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt?
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Übersicht Haushalts- und Finanzlage
- Ratsbeschluss
- Lageplan 1/1000
- Pläne 1/100 vermaßt
- Bei Umbau: Bestandsplan
- Bei Grunderwerb: Verkehrswertgutachten
- Erläuterungsbericht
- Kostenaufstellung nach DIN 276
- vorgesehene Eigenleistung
- vorgesehene Zuwendungen Dritter
- gfls. Kunst am Bau
- (siehe VV-Kunst am Bau unter www.add.rlp.de)
Welche Voraussetzungen müssen Ortsgemeinden erfüllen, um als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt/Schwerpunktgemeinde anerkannt zu werden?
Anträge von Ortsgemeinden auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt (Schwerpunktgemeinde) sind unter Verwendung des Vordrucks jeweils bis 1. Juli eines jeden Jahres über die Dorferneuerungsbeauftragten der ADD vorzulegen. Voraussetzung für eine Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt ist ein Dorferneuerungskonzept, das zum Zeitpunkt des Antrags auf Anerkennung nicht älter als fünf Jahre sein darf. Das Dorferneuerungskonzept ist dem Antrag beizufügen. Die Anträge sind durch die ADD kreisweise, in Listen, bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres mit einem Entscheidungsvorschlag der Kreisverwaltung und einer mit der ADD abgestimmten Stellungnahme dem Ministerium vorzulegen. Der Anerkennungszeitraum beträgt acht Jahre.
Kann eine Ortsgemeinde ohne aktualisiertes Dorferneuerungskonzept investive Maßnahmen nutzen, und was passiert nach der Anerkennung?
Eine Ortsgemeinde, die kein aktualisiertes Dorferneuerungskonzept hat, kann investive Maßnahmen nur nach abgeschlossener Dorfmoderation und der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzepts beantragen. Nach der Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt wird ein Startergespräch mit allen anerkannten IMS-Gemeinden, den Kreisverwaltungen, der ADD und dem Ministerium des Innern (MdI) durchgeführt.
Welche Ausnahmen vom Verbot der Doppelförderung bestehen laut den Fördervorschriften?
Es gibt Ausnahmen für Bauvorhaben im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie für Vorhaben zur Verbesserung des Klimaschutzes, der Klimawandelanpassung und der energetischen Sanierung. In diesen Fällen darf die Höhe der gewährten Zuwendungen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, wobei ein Eigenanteil von mindestens 10 % bei der Kommune verbleibt. Wenn Mittel aus anderen Förderprogrammen des Bundes und Landes zur Finanzierung eines Vorhabens verwendet werden, muss der Antragsteller einen abgestimmten Finanzierungsplan mit den beteiligten Bewilligungsbehörden erstellen.
Wo finden sich weitere Informationen?
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) sowie beim Innenministerium Rheinland-Pfalz.
- https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-kommunalen-bereich/dorferneuerung/
- https://mdi.rlp.de/ar/unsere-themen/staedte-und-gemeinden/foerderung/dorferneuerung/
Folgende Projekte wurden aus Mitteln der kommunalen Dorferneuerung in den vergangenen Jahren mitfinanziert: