Breadcrump

Freitag, 22. Mai 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 10 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Bauaufsicht im Brohltal bleibt erhalten

Außenstelle des Ahrweiler Bauamts ab 2018 in Niederzissen – Bisherige Praxis bewährt und bürgerfreundlich

Der Kreis Ahrweiler und die Verbandsgemeinde (VG) Brohltal wollen die Untere Bauaufsicht auch in Zukunft vor Ort im Rathaus in Niederzissen erhalten.

Der Kreis Ahrweiler und die Verbandsgemeinde (VG) Brohltal wollen die Untere Bauaufsicht auch in Zukunft vor Ort im Rathaus in Niederzissen erhalten. Der Kreis- und Umweltausschuss hat einstimmig beschlossen, dass zum 1. Januar 2018 eine Außenstelle der Kreisverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung eingerichtet wird.

„Wir wollen einen jahrzehntelang bewährten Bürgerservice vor Ort bestehen lassen“, sagte Landrat Dr. Jürgen Pföhler, der dem Ausschuss die neue Regelung vorgeschlagen hat. „Die bisher praktizierte Arbeitsteilung zwischen der VG und dem Kreis Ahrweiler hat sich bestens bewährt“, begrüßt Brohltal-Bürgermeister Johannes Bell die Entscheidung.

Um was geht es? Ein Gesetzentwurf der rheinland-pfälzischen Landesregierung sieht eine Änderung der Landesbauordnung vor. Demnach sollen ab 2018 nur noch Verbandsgemeinden mit mehr als 25.000 beziehungsweise 21.000 Einwohnern eine eigene Bauaufsichtsbehörde vorhalten können. Wenn diese Regelung umgesetzt würde, müsste die VG Brohltal ihre Bauaufsicht an den Kreis Ahrweiler abgeben, weil sie 18.200 Einwohner hat.

Pföhler und Bell bedauern, dass der Gesetzestext keine Ausnahmemöglichkeit für das Brohltal vorsieht. Es gebe sicherlich Fälle, bei denen die Übertragung auf einen Kreis gerechtfertigt sei. Aber im Brohltal existiere eine historisch gewachsene Arbeitsteilung zwischen Kreis und Verbandsgemeinde, die verlässlich funktioniere, so die beiden Amtschefs.

In einem Gespräch mit Landrat Pföhler, den Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Ahrweiler und Bürgermeister Bell machte der Staatssekretär im Mainzer Finanzministerium, Prof. Dr. Salvatore Barbaro, deutlich, dass die von der VG Brohltal vorgeschlagene Ausnahmeregelung nicht in den Entwurf des Landesgesetzes einfließen werde. Den Gesprächsteilnehmern war damit klar, dass nun die kommunale Seite gefordert ist: Einerseits musste den Vorgaben des neuen Gesetzes Rechnung getragen werden – andererseits sollte das bürgernahe Angebot im Brohltal erhalten bleiben.

Auf dieser Basis haben der Kreis und die VG jetzt eine praxisnahe und konsensfähige Lösung erarbeitet: nämlich die Erledigung der Aufgaben in Form einer Außenstelle des Kreises im Rathaus in Niederzissen.

Um was geht es in der Praxis? Die VG ist beispielsweise zuständig für Wohnhäuser bis vier Geschosse sowie kleinere gewerbliche oder landwirtschaftliche Gebäude. Die Kreisverwaltung genehmigt hingegen die größeren Bauvorhaben. Diese Arbeitsteilung sei bisher erfolgreich und reibungslos verlaufen, in der Praxis habe es keinerlei Abgrenzungsprobleme gegeben, betonen Pföhler und Bell.

„Das Kreis-Bauamt hat in den vergangenen Jahren in beschleunigten Verfahren in Zusammenarbeit mit den Kommunen unter anderem Großprojekte von Firmen wie Heuft, Rhodius und Dr. Eckel genehmigt. Dadurch sind im Brohltal Investitionen in Millionenhöhe ermöglicht und viele Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen worden“, so der Landrat.

Die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit dem bisherigen Modell zeigt sich nach den Worten Bells auch darin, dass sich in einer Unterschriftenaktion in kurzer Zeit 1.300 Menschen für den Erhalt der Bauaufsicht im Brohltal ausgesprochen haben. Weiterhin hatte der VG-Rat eine entsprechende Resolution beschlossen.

Der Bürgermeister abschließend: „Durch die jetzt gefundene Lösung ist die bürgernahe Aufgabenerledigung im Bauberatungszentrum des Rathauses in Niederzissen auch über 2017 hinaus gewährleistet. Ich danke dem Kreis ausdrücklich für seine gezeigte Flexibilität, Landrat Dr. Pföhler für seinen persönlichen Einsatz in der Sache und den Fraktionen des Kreistages für ihre Zustimmung zu diesem serviceorientierten Ansatz.“

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