Dienstag, 31. August 2021
Ausgesetzte Abfallgebühren: Irrtümliche Abbuchungen melden
Wie angekündigt, wird der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises (AWB) die zum 1. September regulär fälligen Abfallgebühren in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten nicht einziehen, um die von der Flutkatastrophe Betroffenen finanziell zu entlasten.
Sollten in Einzelfällen die Gebühren aufgrund von nicht vermeidbaren, technischen Fehlern dennoch abgebucht werden, werden die Betroffenen gebeten, den AWB über die irrtümliche Abbuchung zu informieren. Dazu reicht eine E-Mail an info@awb-ahrweiler.de oder ein Anruf unter 02641/975-532. Der Betrag wird dann kurzfristig zurückerstattet.