Dienstag, 19. November 2024
Aufbau: Fristverlängerung für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe im Ahrtal
Gute Nachrichten für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe im Ahrtal: Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der Antragsfrist für die Aufbauhilfe bis zum 30. Juni 2026 genehmigt. Das hat die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt.
„Heute ist ein wichtiger Tag für die Zukunft des Ahrtals. Unser Einsatz beim Land hat sich gelohnt und die flutbetroffenen Betriebe haben nun eineinhalb Jahre länger Zeit, um nachhaltig, resilient und in die Zukunft gerichtet aufzubauen“, betont Landrätin Cornelia Weigand. „Mein Dank gilt dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, das sich für unser Anliegen engagiert hat und damit ein Zeichen setzt, dass der Aufbau des Ahrtals noch immer im besonderen Fokus des Landes steht.“
Ursprünglich hätten aufgrund des europäischen Beihilferechts Anträge auf Aufbauhilfe von Unternehmen sowie Betrieben der Landwirtschaft, des Weinbaus und der Forstwirtschaft nur bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden können. Mit der Genehmigung der Kommission wurde die Antragsfrist nun bis zum 30. Juni 2026 verlängert.
Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler unter http://kreis-ahrweiler.de (Rubrik „Fluthilfen und Wiederaufbau“).
Bei Fragen zur Antragstellung sowie zu den Wiederaufbauhilfen für die Landwirtschaft und den Weinbau, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler gerne zur Verfügung.