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Mittwoch, 26. Juni 2024

Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestartet

Frist endet zum 19. Juli 2024

Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können ab sofort ihren Erstantrag für die Teilnahme an einer Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und des ökologischen Landbaus stellen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Antragsende ist der 19. Juli 2024.

Das Programm AUKM fördert verschiedene Teilmaßnahmen einschließlich des ökologischen Landbaus und Vertragsnaturschutzmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise „Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung“ im Weinbau, „Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland“ oder „Vertragsnaturschutz Streuobst“. Flächen, die in den Vertragsnaturschutz aufgenommen werden sollen, werden zunächst vom Naturschutzmanagement auf ihre Eignung geprüft. Für alle Maßnahmen gilt: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen mündet das Erstantragsverfahren in den Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages mit fünfjähriger Laufzeit, die zum 1. Januar 2025 beginnt.

Der frühzeitige Start des Antragsverfahrens ist insbesondere zur Gewährleistung der naturschutz-fachlichen Begutachtungen im Vertragsnaturschutz vorteilhaft, welche eng an die Vegetation gebunden und daher nicht in der kargen Wintersaison möglich ist. Auch in Bezug auf die Anbauplanung landwirtschaftlicher Betriebe erfolgt das Antragsverfahren vor der Herbstaussaat.

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