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Freitag, 7. Februar 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Antragstellung zur Lernmittelfreiheit nun auch online möglich

Die Kreisverwaltung Ahrweiler bietet ab sofort die Möglichkeit, den Antrag auf Lernmittelfreiheit (Schulbuchausleihe ohne Gebühr) online zu stellen. Somit kann der Antrag unter Berücksichtigung der Abgabefrist ganz bequem rund um die Uhr online eingereicht werden. Der Online-Vordruck ist auf der Internet-Seite des Kreises unter www.kreis-ahrweiler.de/schulbuchausleihe verfügbar. Wer den Antrag nicht online stellen möchte, kann auch weiterhin die Papierform nutzen. Die Annahmefrist für einen Antrag zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe für das im Sommer beginnende Schuljahr 2020/2021 endet am 16. März 2020. Nur die Berufsbildende Schule hat eine verlängerte Abgabefrist bis zum 15. Mai 2020.

Für folgende Schulen sind die Anträge bei der Kreisverwaltung zu stellen: Rhein-Gymnasium Sinzig, Peter-Joerres-Gymnasium Ahrweiler, Are-Gymnasium Bad Neuenahr, Erich-Klausener-Gymnasium Adenau, Philipp Freiherr von Boeselager Realschule plus Ahrweiler, Hocheifel Realschule plus mit Fachoberschule Adenau, Integrierte Gesamtschule Remagen und Berufsbildende Schule Bad Neuenahr-Ahrweiler (nur Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule, Berufliches Gymnasium und Berufsoberschule).

Weitere Informationen: Kreisverwaltung Ahrweiler, Eigenbetrieb Schul- und Gebäudemanagement, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Zimmer E.66 (Foyer), Sabine Alfred, Telefon: 02641/975-494, E-Mail: Sabine.Alfred@kreis-ahrweiler.de und Doris Ohlert, Telefon: 02641/975-241, E-Mail: Doris.Ohlert@kreis-ahrweiler.de.

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