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Mittwoch, 22. Juni 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Ahrtal: Keine Seilbahn im öffentlichen Personennahverkehr

Der Kreis- und Umweltausschuss (KUA) des Landkreises Ahrweiler hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Frage befasst, ob der Bau einer Seilbahn durch das Ahrtal eine sinnvolle Alternative zum Wiederaufbau der durch die Flutkatastrophe stark beschädigten Ahrtalbahn ist. Bereits im Rahmen der Zukunftskonferenz „Wiederaufbau Ahrtal“ im Herbst letzten Jahres wurde der Vorschlag eingebracht, anstelle des Wiederaufbaus der Schiene eine Seilbahn durch das Ahrtal zu errichten.

Um sich ein Bild über das Für und Wider einer Seilbahn als alternatives Beförderungsmittel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Ahrtalbahn zu machen, hatten der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord und die Kreisverwaltung Ahrweiler zwei renommierte Firmen ins Ahrtal eingeladen, die bereits über Erfahrungen mit dem Bau und dem Betrieb von ÖPNV-Seilbahnen verfügen. Für den in den 1980er Jahren stillgelegten Streckenteil der Ahrtalbahn zwischen Ahrbrück und Adenau kamen die Firmen zu dem Ergebnis, dass eine Seilbahn wegen der längeren Fahrzeit nicht mit Linienbussen konkurrieren könne. So konzentrierte sich die Bereisung des Ahrtals auf die Mittelahr, wo die Ahrtalbahn von der Flutkatastrophe besonders hart getroffen wurde.

Auf Grundlage der vor Ort gewonnenen Erkenntnisse und der technischen Gegebenheiten erarbeiteten die Seilbahnexperten für den möglichen Betrieb einer ÖPNV-Seilbahn für das Ahrtal eine Streckenoption. Diese sieht eine Seilbahnstrecke vor, welche die Ortsgemeinde Dernau mit dem Bahnhof Ahrweiler verbindet. Bei einer Reisegeschwindigkeit von maximal 30 Kilometern pro Stunde würde die Fahrtzeit nach Herstellerangaben zirka 14 Minuten betragen. Eine Weiterführung der Seilbahn zu den Ortschaften Rech, Mayschoss, Altenahr und Ahrbrück mit einer Seilbahn sieht der Herstellervorschlag nicht vor. Da Seilbahnen konstruktionsbedingt keine Kurven fahren können, wäre angesichts der engen Tallage der Mittelahr mit ihren Flusswindungen der Bau von richtungsändernden Stationen erforderlich, was ein zusätzlicher Kostenfaktor für den Bau und die Unterhaltung der Seilbahn darstellt. Problematisch ist zudem ein Überfahren von Wohnsiedlungen.

Der Kreis- und Umweltausschusses kam einstimmig zu dem Schluss, dass eine Seilbahn unter diesen Voraussetzungen keine gleichwertige Alternative zum Wiederaufbau der Ahrtalbahn darstellt und diese Option für den ÖPNV nicht weiterverfolgt wird. Die durchgängige Verbindung der Ahrtalbahn von Ahrbrück nach Remagen beziehungsweise nach Bonn machten die Ausschussmitglieder als Vorteil gegenüber einer Seilbahn aus. Zudem müssten für den Bau einer Seilbahn zunächst verfahrensrechtliche Hürden überwunden werden. Aufgrund der Größe des Gebietes wäre für die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts mit einem mehrjährigen Verfahren zu rechnen.

Nicht beschäftigt hat sich der Ausschuss mit der Frage, ob der Bau einer Seilbahn für touristische Zwecke im Ahrtal in Betracht kommt. Dies wäre zunächst auch auf Ebene der Städte, Verbandsgemeinden beziehungsweise Gemeinden zu diskutieren.

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