Dienstag, 8. August 2023
Änderung der Förderungsrichtlinien des Jugendamts: Kreisgremien passen Kita-Baukostenförderung an
Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz ist der Kreis Ahrweiler als örtlich zuständiger Träger der Jugendhilfe verpflichtet, sich regelmäßig mit 40 Prozent an den Bau- und Ausstattungskosten von Neu-, Ersatz- und Umbauten von Kindertagesstätten zu beteiligen.
Die bisherige Höhe der Förderung des Jugendamts der Kreisverwaltung war mit 50 Prozent der verbleibenden Kosten im interkommunalen Vergleich überdurchschnittlich, entsprach jedoch den Ausführungen des OVG nicht in vollem Umfang. Die Förderungsrichtlinien enthielten Höchstfördersummen, die bei kostenintensiven Maßnahmen prozentual zu geringeren Fördersummen führten. Da dies nach Ausführung des OVG nicht rechtmäßig ist, beschlossen die zuständigen Gremien in den Sitzungen vor der Sommerpause eine entsprechende Anpassung.
Neben der Festsetzung des Förderanteils auf 40 Prozent der Bau- und Ausstattungskosten von Neubauten stimmten die Mitglieder der Ausschüsse ferner dem Vorschlag zu, die bisherige Verfahrensweise beizubehalten und weiterhin auch Kreiszuschüsse für Provisorien und Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Diese Leistung ist wirtschaftlich sinnvoll und spiegelt eine bedarfsgerechte Nutzung von Kindertagesstätten wider, indem sie Träger und Kommunen bei der Gestaltung der Kindertagesbetreuung im Kreis Ahrweiler unterstützt.
Die Förderrichtlinien sind am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.