Breadcrump

Donnerstag, 27. Januar 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Absonderungsregeln in Kitas und Schulen werden angepasst

Kreis setzt neue Regelungen bereits um

Für Kitas und Schulen in Rheinland-Pfalz werden die Regelungen hinsichtlich nicht-infizierter Kinder und Jugendlicher sowie Erwachsener angepasst. Das kündigten Gesundheitsminister Clemens Hoch und Bildungsministerin Stefanie Hubig in einer gemeinsamen Presseerklärung an.

Für Schulen gilt, dass sich künftig wieder ausschließlich infizierte Personen absondern müssen. Die Quarantäneregelungen für die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn entfallen. Tritt ein Infektionsfall auf, muss sich die gesamte Lerngruppe im Anschluss an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen testen. Als weitere Sicherheitsmaßnahme werden die anlasslosen Testungen von bisher zwei auf drei Testungen pro Woche ausgeweitet.

In Kitas bleibt die Regelung bestehen, dass sich im Fall einer Infektion als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme auch unmittelbare Kontaktpersonen zunächst absondern. Eltern ist es möglich, bei Vorlage eines negativen PoC-Testergebnisses ihr Kind am Folgetag wieder in die Kita zu bringen. Auch können Kitas in Abhängigkeit der Infektionslage oder als zusätzliche Schutzmaßnahme nach eigenem Ermessen feste Gruppen, sogenannte „Kohorten“, bilden.

Die Regelungen gelten ab dem kommenden Montag, 31. Januar 2022. Im Kreis Ahrweiler werden sie bereits umgesetzt.

Nähere Informationen zu den angepassten Absonderungsregeln in Schulen und Kitas unter https://mwg.rlp.de.

Schaubild: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz
MENU