Sonntag, 1. August 2021
Abkochgebot in Teilen aufgehoben
Nachdem das Gesundheitsamt des Kreises Ahrweiler für die Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr nach der Hochwasserkatastrophe ein Abkochgebot angeordnet hat, kann dieses nach Rücksprache mit der Wasserversorgung SWB Regional GmbH für einige Ortsteile aufgehoben werden. Grund hierfür sind die Ergebnisse der Untersuchungen von Kontrollproben aus repräsentativen Messstellen im Verteilnetz.
Verbandsgemeinde Adenau
Für folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Adenau einschließlich ihrer jeweils zugehörigen Ortsteile ist das Abkochgebot aufgehoben:
- Stadt Adenau, Barweiler, Breidscheid, Bauler, Dankerath, Dümpelfeld, Gilgenbach, Herschbach, Herschbroich, Hochacht, Hoffeld, Honerath, Jammelshofen, Kaltenborn, Kirmutscheid, Kottenborn, Leimbach, Meuspath, Müllenbach, Niederadenau, Nürburg, Pomster, Quiddelbach, Senscheid, Trierscheid, Wiesemscheid, Wimbach und Wirft
Für folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Adenau einschließlich ihrer jeweils zugehörigen Ortsteile bleibt das vom Gesundheitsamt angeordnete Abkochgebot noch bestehen:
- Antweiler, Aremberg, Dorsel, Eichenbach, Fuchshofen, Harscheid, Hümmel, Insul, Lückenbach, Müsch, Ohlenhard, Reifferscheid, Rodder, Schuld, Sierscheid, Wershofen und Winnerath
Verbandsgemeinde Altenahr
Für folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr einschließlich der jeweils zugehörigen Ortsteile ist das Abkochgebot aufgehoben:
- Beilstein, Blasweiler, Cassel, Frankenau, Fronnrath, Heckenbach, Kalenborn, Kesseling, Oberheckenbach, Niederheckenbach, Staffel, Watzel und Weidenbach
Für folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr einschließlich der jeweils zugehörigen Ortsteile bleibt das vom Gesundheitsamt angeordnete Abkochgebot bestehen:
- Ahrbrück, Altenahr, Berg, Dernau, Hönningen, Kirchsahr, Lind, Mayschoss und Rech