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Freitag, 15. Dezember 2023

HINWEIS (Veröffentlichung vor 1 Jahr): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises wird Anstalt des öffentlichen Rechts

Änderung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises Ahrweiler soll in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt werden. Das beschloss der Kreistag in seiner letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Ahrweiler wurde 1995 gegründet und entwickelte sich in den darauffolgenden Jahren in ein wirtschaftliches Entsorgungs- und Stoffstrommanagement. Die Liegenschaften in Remagen-Kripp, Leimbach und „Auf dem Scheid“ nahe Niederzissen wurden zu modernen Dienstleistungszentren ausgebaut.

„Während früher insbesondere die Verwaltung von Entsorgungsverträgen und der Gebühreneinzug das Geschäft des AWB prägten, ist der Betrieb seit 2016 zu einem umfassenden kommunalen Entsorgungsdienstleister geworden“, fasst Landrätin Cornelia Weigand zusammen. „Nach knapp 30 Jahren Eigenbetrieb ist der AWB heute ein operativ handelnder Wirtschaftsbetrieb mit aktuell 94 Mitarbeitenden, der zum Jahreswechsel 2025 auf über 120 Personen anwachsen wird.“

Im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzepts 2024–2028 hat sich der AWB dazu entschieden, sein Leistungsspektrum zu erweitern und die Dienstleistung „Sammlung-Bioabfall“ nach der Sammlung von Rest- und Sperrabfall ebenfalls selbst zu erbringen. Parallel dazu plant der AWB aktuell den Bau einer Bioabfallvergärungsanlage im Industriegebiet Niederzissen, um die Verwertung des Bioabfalls ebenfalls kommunal zu gewährleisten.

„Der Landkreis hat hier erstmals die große Chance selber aktiv die Bioabfälle zu erneuerbaren Energien zu verarbeiten und dabei für die Versorgung der Landwirtschaft wichtige Qualitätskomposte zu erzeugen“, erklärt Weigand. Mit dem Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage werde der AWB zum industriellen Produzenten, bei dem es angepasster Strukturen bedarf. „Wir benötigen eine tragfähige und zukunftsfeste Organisationsform. Der Formwechsel bietet den dafür erforderlichen Rahmen“, führt die Landrätin weiter aus.

„Der finanzielle Erfolg des Betriebes einer Vergärungsanlage hängt direkt von der operativen Handlungsfähigkeit des Abfallbetriebes ab“, betont auch Sascha Hurtenbach, Werkleiter des AWB. „Deswegen bin ich sehr froh und erleichtert über die Zustimmung des Kreistags. Die Umwandlung ist dringend notwendig, da wir nun noch flexibler und angepasster agieren können.“

Die Umwandlung des AWB birgt nach Ansicht der Verwaltung wichtige Vorteile. So bringt die Umorganisation einen Zuwachs an Handlungsflexibilität, wirtschaftlich wie auch bei der internen Organisation des Personals. Durch die AöR ist zudem eine Beteiligung an anderen Betrieben möglich, beispielsweise bei Partnern im Zweckverband „Rheinische Entsorgungs-Kooperation“ (REK). Haushaltsrechtlich verfügt der AWB damit in Zukunft über ein eigenständiges Vermögen mit eigener Haushaltsgenehmigung und ist nicht länger Teil des Kreishaushalts. Auch zukünftige Katastrophenaufwendungen können, anders als aktuell, auf Basis eines privatrechtlichen Entsorgungsauftrags aufwandsneutral refinanziert und eigener Betriebsaufwand über einen Wiederaufbaufonds abgerechnet werden.

In Rheinland-Pfalz sind bereits zehn Abfallbetriebe, die in ähnlichem Umfang wie der AWB tätig sind, eine AöR. Innerhalb des Zweckverbands REK wird neben Ahrweiler lediglich der AWB des Rhein-Lahn-Kreises noch nicht als solche geführt.

Die Verwaltung wird durch das Votum des Kreistags nun damit beauftragt, entsprechende Satzungs- und Regelungsentwürfe zu erarbeiten, die für eine Fortentwicklung notwendig sind. Neben der kommunalpolitischen Mitbestimmung des Kreistags in wichtigen Sachverhalten muss auch sichergestellt werden, dass sich die Qualität und der Service für die Bürgerinnen und Bürger weiter verbessert. Zudem darf es durch die Organisationsänderung zu keiner Verschlechterung für die Beschäftigten kommen und der Wechsel zwischen der Kreisverwaltung als Arbeitsgeberin und dem AWB weiterhin gewährleistet bleiben. Nach entsprechender Anpassung soll die Umwandlung zum Jahresbeginn 2025 stattfinden.

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