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Freitag, 16. Dezember 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Abfallentsorgung: Grundgebühr steigt erstmals seit fünf Jahren

Marktentwicklung und Kostensteigerungen machen Anpassungen erforderlich

Auch die Entsorgungsindustrie bleibt von deutlichen Kostensteigerungen nicht verschont. Vor diesem Hintergrund muss auch im Kreis Ahrweiler ab dem 1. Januar 2023 unter anderem die Grundgebühr für die Müllentsorgung für private Haushalte angepasst werden. Das hat der Kreistag in seiner heutigen Sitzung einstimmig beschlossen.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) rechnet damit, dass zukünftig die Kosten für die Abfallentsorgung um rund 1,1 Millionen Euro steigen. Verantwortlich hierfür sind die höheren Kosten für Energie, Personal, Entsorgungsdienstleistungen und Investitionsgüter. Ein Ausgleich aus Wirtschaftsergebnissen der Vorjahre ist nicht mehr möglich. Der AWB erwartet für 2022 zudem einen Verlust von rund 500.000 Euro. Auch dieser ist im kommenden Jahr zu kompensieren.

Den größten finanziellen Einbruch verzeichnete der Markt für Altpapier. Hier rechnet der AWB mit über einer Million Euro an Mindererlösen. „Dennoch kann es bei einer Rückvergütung für das Altpapier bleiben, um einen sichtbaren Anreiz zu bieten, Wertstoffe zu sammeln“, betonen Landrätin Cornelia Weigand und Werkleiter Sascha Hurtenbach. Auch die sonstigen Gebühren steigen. So erhöht sich beispielsweise auch die Leerungsgebühr für eine 80-Liter-Restmülltonne um 60 Cent auf 4,32 Euro.

„Angesichts explodierender Kosten durch Energiekrise und Ukrainekrieg ist es uns dennoch gelungen, die Gebührenerhöhung insgesamt noch moderat zu gestalten“, so Weigand weiter. Hurtenbach zeigt in einer Beispielrechnung auf, dass sich die Gebühren für Haushalte mit Biotonne im Durchschnitt pro Person zwischen 2,60 Euro und 4,70 Euro pro Monat – je nach Haushaltsgröße – erhöhen, wenn gut sortiert wird und nur sechs Restmüll-Leerungen in Anspruch genommen werden.

Jeder einzelne Haushalt kann auch aktiv dazu beitragen, die Mehrkosten zu reduzieren. So sind in den anfallenden Leerungsgebühren grundsätzlich sechs Leerungen der Restmülltonne pro Jahr inkludiert. Im Durchschnitt benötigt jeder Haushalt jedoch neun bis zehn Leerungen je nach Tonnengröße. „Noch gezielteres Trennen des Abfalls kann dazu beitragen, eine oder mehrere Leerungen im Jahr einzusparen und damit die Kosten insgesamt zu mindern“, erklärt Werkleiter Hurtenbach.

Die Gebührenerhöhung ist nur zu einem kleinen Teil auf die Umstände der Ahrflut zurückzuführen. Rund drei Prozent der Erhöhung entfallen auf eine nun geringere Zahl an Einwohnern gegenüber den Vorjahren. Durch den Wegzug müssen die Gebühren nun von weniger Haushalten getragen werden als zuvor. Die Kosten für die Beseitigung von über einer Million Tonnen Flutabfällen – bisher über 145 Millionen Euro – wurden dem AWB bisher vollständig durch den Wiederaufbaufonds erstattet und belasten nicht die Müllgebühren.

Im Kreis Ahrweiler gliedern sich die Gebühren für private Haushalte in die Basisgebühr, die Leerungsgebühr für die Restmülltonne und die Rückvergütung für das gesammelte Altpapier. Während Leerungsgebühr und Rückvergütung seit Einführung des neuen Systems bereits in der Vergangenheit geändert wurden, ist die Basisgebühr, die den größten Anteil ausmacht, seit 2018, also über fünf Jahre, unverändert geblieben. Ab 2023 kommt es nun zu den erforderlichen, gesetzlich notwendigen Anpassungen.

Fragen rund um die Abfallgebühren beantwortet die Abfallberatung des AWB unter Telefon 02641/975-222 oder -444 oder per E-Mail an info@awb-ahrweiler.de. Weitere Informationen auch unter www.meinawb.de.

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