Direktzahlungen
Auch nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union bilden die Direktzahlungen die sogenannte erste Säule der Europäischen Agrarförderung. Die aktuelle Reform regelt die Grundlagen für den Zeitraum 2023 bis 2027. Bei den Direktzahlungen handelt es sich um grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelte Zahlungen. Der Erhalt dieser Zahlungen ist unter anderem an fachrechtliche Vorgaben (Konditionalität) gebunden. Die bisherigen Zahlungsansprüche und die Kleinerzeugerregelung entfallen ersatzlos.
Wer kann einen Antrag stellen?
Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können einen Antrag auf Direktzahlung stellen.
Was wird gefördert?
Seit dem Antragsjahr 2023 ist die Förderung im Rahmen der Direktzahlungen in folgende einzelne Förderbereiche aufgeteilt:
Einkommensgrundstützung
Die Einkommensgrundstützung wird ausschließlich aktiven Landwirten als bundeseinheitlicher Betrag je Hektar förderfähiger Fläche gewährt. Die Einhaltung fachrechtlicher Vorgaben, die sogenannte Konditionalität, ist die Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Bei Verstößen gegen diese Auflagen drohen Sanktionen. Die Konditionalität umfasst verschiedene Bereiche. Neben den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sind auch die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) maßgebend. Die GLÖZ-Standards werden in dem YouTube-Kanal des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) anschaulich erläutert (siehe nebenstehende Links). Zusätzlich stehen dort hilfreiche Merkblätter zu den einzelnen GLÖZ-Standards sowie zur Darstellung der Regelungen ein umfangreicher Vortrag des DLR im Download-Bereich zur Verfügung.
- Agroforstsysteme:
Agroforstsysteme sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Man versteht hierunter Gehölzpflanzen, die auf Ackerland, Dauergrünland oder in Dauerkulturen zur Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion angebaut werden. Hierfür ist ein positiv geprüftes Nutzungskonzept notwendig. Weitere Informationen sind dem Informationsblatt Agroforst-Nutzungskonzept im Download-Bereich zu entnehmen. - Öko-Regelungen (Eco-Schemes):
Das bisher verpflichtende Greening geht mit weiteren Anforderungen in die Vorschriften zur Konditionalität über, die damit verbindlich werden. Die neuen Öko-Regelungen hingegen sind kombinierbare freiwillige Maßnahmen.
Umverteilungseinkommensstützung (bisher Umverteilungsprämie)
Zur Förderung kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe wird Betriebsinhabern, die Anspruch auf die Einkommensgrundstützung haben, die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit gewährt: Gruppe 1 gilt für 1 bis 40 Hektar und Gruppe 2 gilt für 41 bis 60 Hektar.
Junglandwirte-Einkommensstützung
Landwirte, die im ersten Jahr der Beantragung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten für insgesamt fünf Jahre die Junglandwirte-Einkommensstützung, sofern die Prämie innerhalb von fünf Kalenderjahren nach der Niederlassung beantragt wird. Neu ist hierbei vor allem, dass die Antragstellenden eine berufliche Qualifikation nachweisen können (Abschluss eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes im Bereich der Landwirtschaft, Studienabschluss in der Agrarwirtschaft, anerkannte Bildungsmaßnahmen, zweijährige Berufserfahrung u. a.).
Gekoppelte Einkommensstützungen für Mutterschafe/-ziegen und Mutterkühe
Gewährt werden Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen. Dabei gilt: Es müssen mindestens drei Mutterkühe beantragt werden, die jeweils einmal gekalbt haben müssen. Der Anspruch auf die Förderung entfällt bei gleichzeitiger Haltung von Milchkühen. Bei den Mutterschafen und -ziegen müssen mindestens sechs Tiere in der Altersgruppe zwischen zehn bis 18 Monaten und ab 19 Monaten vorhanden sein, die in dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) gemeldet sind. Für alle Tiere gilt, dass Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung erfüllt sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) bietet online einen Prämienrechner an (siehe nebenstehende Links). Mit diesem Werkzeug können betriebsindividuelle Prämien errechnet werden, auch unter Berücksichtigung der beabsichtigten Kombinationen von EULLa- oder GAP-Strategieplan-Maßnahmen mit den neuen Öko-Regelung.
Wie stelle ich den Antrag?
Um einen Antrag zu stellen, müssen Betriebe zunächst mit einer Unternehmensnummer in der Landwirtschaftlichen Betriebsdatenbank (LBD) registriert sein. Das Formular für die Beantragung einer Unternehmensnummer ist im Download-Bereich rechts verfügbar.
Die Agrarförderanträge werden ausschließlich digital über den Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag (LEA) des Landes Rheinland-Pfalz gestellt:
Die Anmeldedaten bestehen aus der Unternehmensnummer und dem persönlich erstellten Passwort. Passwort vergessen? Das Team der Unteren Landwirtschaftsbehörde hilft gerne und sendet ein neues Passwort per E-Mail zu.
Weitere hilfreiche Tipps und Informationen zu LEA sind rechts in den Links verfügbar.
Wo finde ich weitere Informationen?
Das DLR hat auf seiner Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de weitere hilfreiche Informationen zur Verfügung gestellt.