Freitag, 15. Dezember 2023
Befristete Aufenthaltstitel für Ukraine-Schutzberechtigte weiterhin gültig
Noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Flüchtlinge bleiben weiterhin gültig. Am 05.12.2023 ist die Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – UkraineAufenthFGV) in Kraft getreten. Hierdurch sind Titelinhaber von der Pflicht befreit, die Ausländerbehörde zu kontaktieren und die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
Befristete Aufenthaltserlaubnisse, die zum 01.02.2024 noch gültig sind, gelten ohne Verlängerung im Einzelfall einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2025 fort. Diese wurden und werden für Ausländerinnen und Ausländer nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes gewährt, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Betroffene müssen nicht die Ausländerbehörde für eine Verlängerung kontaktieren.