Mittwoch, 19. Juli 2023
Neuerungen im Bereich der Tierhaltung ab August
Abgangsmeldung für Schweine, Schafe und Ziegen
Eine artgerechte Tierhaltung und in Folge dessen ein verlässlicher Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher sind wichtige Grundsätze in der Landwirtschaft. Daher ist eine ordnungsgemäße und lückenlose Tierkennzeichnung erforderlich. Vor diesem Hintergrund wurden von Seiten der Europäischen Union sowie des Bundes die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Demnach müssen ab dem 1. August 2023 alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen neben der Zugangsmeldung auch eine Abgangsmeldung im digitalen HI-Tier System (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) veranlassen. Diese kann, wie die Zugangsmeldung, ebenfalls als „Gruppenmeldung“ erfolgen.
Folgende Daten sind dabei notwendig:
- die Gesamtzahl der Tiere,
- die individuelle Registriernummer der Herkunfts- bzw. Bestimmungsbetriebe nach der Viehverkehrsverordnung,
- das Zugangsdatum,
- das Abgangsdatum.
Die Verendung beziehungsweise Tötung ist weiterhin nicht zu melden.
Durch die neue Maßnahme soll die Rückverfolgbarkeit der Tiere verbessert werden. Dies ist insbesondere im Fall des Ausbruchs einer Tierseuche wichtig.
Bei Fragen steht das Veterinäramt gerne zur Verfügung per E-Mail unter vetamt@kreis-ahrweiler.de oder Carina Werff telefonisch unter der Nummer 02641 / 975 225.