Breadcrump

Nepomuk-Brücke Rech

Informationen zur denkmalrechtlichen Genehmigung für den Abbruch der Nepomuk-Brücke in Rech


Vorab

Es liegt nicht in der Entscheidungshoheit der Kreisverwaltung Ahrweiler, ob beziehungsweise wann die Nepomuk-Brücke in Rech abgerissen wird. Diese Entscheidung kann nur der zuständige Straßenbaulastträger und damit für die Nepomuk-Brück die Ortsgemeinde Rech treffen. In ihrer Funktion als untere Denkmalschutzbehörde hat die Kreisverwaltung in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde die Entscheidung darüber zu treffen, ob für den Abbruch einer denkmalgeschützten Brücke die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung erteilt werden kann, entscheidet aber nicht über den Abbruch selbst.

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