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Freitag, 21. Januar 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Kreis erlässt Allgemeinverfügung gegen sogenannte „Montagsspaziergänge“

Regelungen treten in der Nacht auf Montag in Kraft

Jeden Montag kommen in ganz Deutschland und auch im Kreis Ahrweiler Bürgerinnen und Bürger bei sogenannten „Spaziergängen“ zusammen, um ein Zeichen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu setzen. Auch für die kommende Zeit ist mit entsprechenden Veranstaltungen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund erlässt der Kreis Ahrweiler als zuständige Versammlungsbehörde eine Allgemeinverfügung. Die Verfügung tritt in der Nacht von Sonntag auf Montag, 23. auf den 24. Januar 2022, um 00.00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis 11. Februar 2022.

Bei den Aktionen handelt es sich nicht um „zufällige“ und „ungeplante“ Spaziergänge. Diese Treffen sind offensichtlich geplante, öffentliche Versammlungen, bei denen die Beteiligten versuchen, das Versammlungsgesetz zu umgehen.

Konkret bedeutet die Allgemeinverfügung für diese nicht ordnungsgemäß angemeldeten öffentlichen Versammlungen, die in Form von sogenannten „Spaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder thematisch vergleichbaren Ersatzversammlungen unter freiem Himmel stattfinden, unter anderem:

  • Es gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern für Personen, die nicht demselben Hausstand angehören;
  • Sofern das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht;
  • Die Teilnehmer müssen Bürgersteige nutzen, um sich und vor allem den Straßenverkehr nicht zu gefährden;
  • Einsatzfahrzeugen, wie Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei, muss die Durchfahrt ständig möglich sein.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler unter Allgemeinverfügung „Montagsspaziergänge“ | Kreisverwaltung Ahrweiler (kreis-ahrweiler.de).

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