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Montag, 10. Januar 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Landratswahl am 23. Januar: Was ist bei der Briefwahl zu beachten?

Im Vorfeld der Landratswahl ruft der Kreisbeigeordnete Friedhelm Münch in seiner Funktion als Kreiswahlleiter alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ahrweiler dazu auf, ihr Wahlrecht auszuüben, „um damit eines der wichtigsten Grundrechte der Demokratie zu nutzen“.

Die Wahl der Landrätin/des Landrats für den Kreis Ahrweiler findet am Sonntag, 23. Januar 2022, statt. Sollte keiner der zur Wahl Stehenden mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen können, findet zwei Wochen später, am 6. Februar 2022, eine Stichwahl statt.

Zugleich macht Kreiswahlleiter Münch auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam. Bei der Beantragung müssen die Wahlberechtigten keine Gründe mehr angeben, warum sie per Briefwahl wählen möchten. Außerdem kann auch eine andere Person beauftragt werden, die Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Stadt-, Verbandsgemeinde- beziehungsweise Gemeindeverwaltung abzuholen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person erforderlich, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden kann.

Wer bei der Landratswahl die Briefwahl nutzen möchte, kann den dafür erforderlichen Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) gegenüber den Rathäusern beantragen. Dies sind die Verwaltungen der Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig, der Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal sowie der Gemeinde Grafschaft.

Der Antrag kann schriftlich (zum Beispiel per Brief oder Fax), per E-Mail oder in sonstiger dokumentierbarer elektronischer Form erfolgen. Ebenso kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an die zuständige Verwaltung geschickt werden. Bei den einzelnen Verwaltungen ist über die Homepage auch eine Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Die Wahlscheine für die Briefwahl können außerdem zu den entsprechenden Öffnungszeiten auch persönlich im Rathaus der jeweiligen Verwaltung beantragt werden; eine Anforderung per Telefon ist nicht möglich. Briefwahlunterlagen für die etwaige Stichwahl können beziehungsweise sollten bereits mit den Unterlagen für die Landratswahl mit beantragt werden.

Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich kurzfristig bei der zuständigen Verwaltung melden, sofern ihr/ihm auf Antrag nicht bereits ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugegangen ist.

Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig zur Post gegeben werden, damit sie bis zum Wahltag bei der zuständigen Stadt-, Verbandsgemeinde- beziehungsweise Gemeindeverwaltungen eintreffen. Innerhalb der Bundesrepublik sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, 20. Januar 2022), bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.

Der Wahlbrief kann zudem bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tag der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlraum für die Briefwahl – also bei dem zuständigen Wahlvorstand – abgegeben werden. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können bei der Wahl nicht mehr berücksichtigt werden.

Nähere Informationen zur Wahl finden Sie online unter Landratswahl 2022 | Kreisverwaltung Ahrweiler (kreis-ahrweiler.de)https://kreis-ahrweiler.de/landkreis/wahlen/landratswahl-2022/.

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